Sachverständigenanhörung zu Fahrverboten und Entwicklung der Luftqualität

ÖPNV Verkehr Nahverkehr öffentlich Personen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht eine Klarstellung zur Verhältnismäßigkeit von sogenannten Verkehrsverboten und Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge vor. Ziel der Regelung ist es, dass die Verhängung von Fahrverboten erschwert und auf nachhaltige Maßnahmen zur Verkehrswende gesetzt werden soll. Damit soll das gesetzgeberisch umgesetzt werden, was das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung im Februar 2018 an Kriterien aufgestellt hat.

Anhörung im Umweltausschuss

Die anwesenden Experten sahen in dem Gesetz keinen Verstoß gegen das EU-Recht. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wurde deutlich gemacht, dass auch bei Werten über 50 Mikrogramm/m³ kein Automatismus für Fahrverbote eintreten dürfe, sondern diese - wenn überhaupt - nur das letzte Mittel sein dürfen.

Die Grenze von 50 Mikrogramm bewerteten die Experten unterschiedlich. So sah der Rechtsanwalt Prof. Dr. Klinger die 50-Mikrogramm-Regelung gerichtlich im Zweifel als unbeachtlich an, während Prof. Dr. Ludger Giesberts betonte, dass Gerichte den Wert als eine Grenze des Planungsermessens der Behörden beachten müssten.

Die Experten sahen Nachbesserungsbedarf bei dem im Gesetz angelegten Ausnahmekatalog. Dieser müsse so gestaltet werden, dass es nicht zu Diskriminierungen oder aber unterschiedlichen Entscheidungen von Behörden bei Ausnahmegenehmigungen führt. Nur so könne sichergestellt werden, dass gerade das Handwerk und der Lieferverkehr weiterhin die Städte bedienen können.

Belastung in den Städten nimmt ab

Die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes, die am Tag nach der Anhörung veröffentlicht worden sind, zeigen, dass sich die Luft in der Mehrzahl der Städte deutlich verbessert. So gibt es nunmehr nur noch elf Städte, die über dem Wert von 50 Mikrogramm NO2/m³ liegen. Im Jahr 2017 waren es noch 15 Städte, die den Wert von 50 Mikrogramm überschritten haben. In Sachsen-Anhalt ist die Stickstoffdioxidbelastung in Halle (Saale) am stärksten, aber im Vergleich zu 2017 weiter gesunken und erreicht nunmehr einen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm.

Anmerkung:

Die Entwicklung in den Städten zeigt, dass die von den Kommunen mit Unterstützung des Bundes unternommen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität greifen. Im Gegensatz zu der oftmals geforderten einfachen Lösung der Fahrverbote zeigt sich, dass nachhaltige Maßnahmen zum Ausbau und Umbau des ÖPNV und der Nachrüstung des öffentlichen Fuhrparks zusammen mit digitaler Verkehrssteuerung effektivere Ergebnisse bringen. Dieser Weg muss nun konsequent zu einer echten Verkehrswende ohne Symbolpolitik, wie Fahrverboten, weitergegangen werden.

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände kann auf www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Verkehrspolitik / Dieselgipfel) abgerufen werden.

Die Daten des Umweltbundesamt zur Luftqualität in den Städten können unter www.umweltbundesamt.de nachgelesen werden.

18.02.2019