Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt nimmt Arbeit auf

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Mit einem Gründungsfestakt in Neustrelitz wurde am 23. Juni 2020 die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt offiziell gegründet. Sie ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Sitz der Stiftung ist die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Stiftung sollen das starke, lebendige, vielfältige bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt von rund 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern anerkannt und wertgeschätzt werden. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey überreichte als derzeitige Vorsitzende des Stiftungsrates den Gründungsvorständen, Katarina Peranic und Jan Holze, die Ernennungsurkunden. Hauptaufgabe der beiden Vorstände wird es zunächst sein, die operative Geschäftstätigkeit der Stiftung aufzubauen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist im Stiftungsrat durch das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistags, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, vertreten.

Zum ersten Mal wird es mit der Stiftung eine bundesweite Anlaufstelle für die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten in Deutschland geben. Die Aufgaben der Stiftung sind vielfältig. Ein Schwerpunktthema der Stiftungsarbeit wird die Digitalisierung sein. Zudem wird sie die Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird darüber hinaus auch bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen und Fortbildung anbieten. Ab 2021 sind finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen jährlich für die Stiftung vorgesehen.

Der 19-köpfige Stiftungsrat beaufsichtigt die Stiftung und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats soll die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Deutschland widerspiegeln sowie den Deutschen Bundestag, die Länder und Kommunen in die Stiftungsarbeit einbinden.

Folgende Mitglieder sind im Stiftungsrat vertreten:

  • Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
  • Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
  • vier Mitglieder des Bundestags (jeweils ein Mitglied aus dem Haushaltsausschuss, dem Familienausschuss, dem Innenausschuss und dem Landwirtschaftsausschuss)
  • zwei Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Bundesverband der Deutschen Stiftungen e. V.
  • Bündnis für Gemeinnützigkeit
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
  • Deutscher Olympischer Sportbund
  • ein Vertreter der Unfall- und Rettungsdienste
  • Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen
  • Deutscher LandFrauenverband e. V.
  • Bund der Deutschen Landjugend e. V.
  • Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
13.07.2020