Mobilfunkförderrichtlinie veröffentlicht

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Die Mobilfunkförderrichtlinie des Bundes ist veröffentlicht worden. Sie finden die Dokumente zur Mobilfunkförderung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de/mobilfunk.

Mit der im November 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Mobilfunkstrategie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau der Mobilfunkversorgung in Deutschland. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Gebieten zu erreichen und um die Chancen der Digitalisierung allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen – unabhängig von ihrem Standort – zu eröffnen. Ein wesentliches Ziel der Strategie besteht darin, bisher noch unversorgte Gebiete, die in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, zu erschließen. Eine der Kernmaßnahmen ist die Mobilfunkförderung.

Im Rahmen der Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden Errichtung und Betrieb von passiver Mobilfunkinfrastruktur – also Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung – gefördert. Eine Förderung findet nur in Gebieten statt, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich, aufgrund von Versorgungsauflagen und vertraglichen Ausbauverpflichtungen, entstehen wird. Die Förderung ist diskriminierungsfrei ausgestaltet. Somit steht die geförderte Infrastruktur allen Mobilfunknetzbetreibern in gleicher Weise und zu gleichen Konditionen zur Verfügung.

Die Mobilfunkförderung der Bundesregierung wird durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH umgesetzt. Weitere Informationen zu der Gesellschaft und zum Mobilfunkförderprogramm finden Sie hier: https://netzda-mig.de/

Das BMVI wird zeitnah einen Förderleitfaden mit weiterführenden Erläuterungen und Antworten zu häufig gestellten Fragen auf der Seite www.bmvi.de/mobilfunk zur Verfügung stellen.

21.07.2021