Bedrohungen, Hass und Angriffe gegen kommunale Amts- und Mandatsträger
Bedrohungen, Einschüchterungen und die Gewaltbereitschaft gegenüber staatlichen Repräsentanten, wie Polizisten, Politikern und Journalisten, nehmen in jüngster Zeit deutlich zu. Hass und Zwietracht richten sich aber auch gezielt gegen ehren- und hauptamtliche Kommunalpolitiker, Feuerwehr- und Rettungskräfte sowie kommunale Beschäftigte aus den Ordnungs- und Gesundheitsämtern. Dies zeigt sich nicht nur bei dem aktuellen Demonstrationsgeschehen in zahlreichen Städten und Gemeinden deutschlandweit. Ein hohes Aggressionspotenzial, Gewaltbereitschaft und Radikalisierungstendenzen zeigen sich vor allem auch im täglichen Leben und in sozialen Netzwerken.
Das Vertrauen der Menschen in den Staat, insbesondere in die Polizei und die Kommunalpolitik ist insgesamt sehr hoch ist. Es besteht aber ein massiver Handlungsdruck, sowohl um das Vertrauen derjenigen in den Staat zu stärken, bei denen sich eine tiefe Staats- und Politikverdrossenheit verankert hat, als auch beim Kampf gegen politisch motivierte Kriminalität und Extremismus und bei der Stärkung des Schutzes für kommunale Amts- und Mandatsträger, die sich tagtäglich für die Demokratie einsetzen.
Erforderlich sind
- Die konsequente Durchsetzung von Regelungen im öffentlichen Raum; dabei müssen Regelungen auf ihre Umsetzung und Effektivität kontrolliert werden und in einem vernünftigen Verhältnis zum bürokratischen Aufwand stehen.
- Eine klare und einheitliche Kommunikationsstrategie von Bundesregierung und Landesregierung, um Vertrauen aufzubauen und zu erhalten.
- Mehr Schutz, Wertschätzung und Anerkennung der Repräsentanten des Staates bis in die kommunale Ebene, ehren- und hauptamtlichen Kommunalpolitikern sowie kommunalen Beschäftigten.
- Ein klares Bekenntnis kommunale Amts- und Mandatsträger schützen zu wollen.
- Ein starker Rechtsstaat (Polizei und Justiz) sowie eine Zivilgesellschaft, die die Betroffenen aktiv unterstützen.
Um die Situation zu verbessern bedarf es weiter Beratungs- und Präventionsangebote für Betroffene, insbesondere für weibliche Amts- und Mandatsträger. Netzwerkbetreiber wie zum Beispiel der Messengerdienst Telegramm müssen noch stärker in die Pflicht genommen, das öffentliche Interesse an den Straftaten grundsätzlich bejaht sowie die Betroffenen durch die Einführung des sogenannten Politiker-Stalking-Straftatbestandes vor persönlichen Nachstellungen besser geschützt und die Straftaten konsequent verfolgt und geahndet werden. Das kann nur gelingen, wenn Bund, Land und Kommunen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft handeln und Verantwortung übernehmen. Die staatlichen Sicherheitsbehörden müssen eng mit den Kommunen, Arbeitgebern, Schulen, Verbänden und Vereinen vor Ort zusammenarbeiten.
In diesem Zusammenhang ist auch auf den Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.12.2021 zur Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren in die Melderegister hinzuweisen (siehe E-Mail Rundschreiben der Landesgeschäftsstelle vom 05.01.2022). Danach kann ein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG bei einem Gefahrenpotential aus der beruflichen Tätigkeit (neben Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Landtages) auch bei Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen sowie für die Mitglieder kommunaler Vertretungen angenommen werden. Die Meldebehörde hat dem Antrag auf Eintragung der Auskunftssperre regelmäßig zu entsprechen und eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen, wenn eine Gefahr glaubhaft dargelegt wird.