Reform der freiwilligen Einlagensicherung der Privatbanken ab 2023

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Der Bundesverband deutscher Banken hat mit Presseinformation vom 08.12.2021 über die Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds ab 2023 informiert. Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Fall „Greensill“ will man den Einlagensicherungsfonds mit dem Ziel reformieren, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren. Damit einher gehen u. a. künftige betragsmäßige Obergrenzen des Sicherungsumfangs, die sich am Bedarf der Einleger orientieren.

Die als Anlage beigefügte Presseinformation selbst verweist darauf, dass die Kommunen seit 2017 nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind. Neu hingegen ist, dass ab 2023 weitere professionelle Einleger wie z. B. Versicherungen aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt sind. Zudem wird der Schutzumfang schrittweise bis 2030 auf 1 Mio. Euro (private Sparer) bzw. 10 Mio. Euro (Unternehmen) reduziert.

Weitere Informationen sind unter https://einlagensicherungsfonds.de/faq/fragen-zur-reform-des-einlagensicherungsfonds/ abrufbar.

27.01.2022