Bereitstellung von Organspendeausweisen und Informationsmaterialien für Ausweisbehörden
Seit dem 01.03.2022 wird die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende über die Pass- und Meldebehörden durch § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG) neu geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die kommunalen Pass- und Meldebehörden Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren künftig Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial aushändigen. Entsprechende Informationsmaterialien können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenfrei angefordert werden.
Aktuell stehen in Deutschland etwa 9.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Ziel des Gesetzes ist es daher, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und sie aufzufordern, die jeweilige Entscheidung auch zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis.
Um dieses Ziel zu erreichen, bittet die BZgA die kommunalen Pass- und Meldeämter um Unterstützung. Um entsprechende Informationen und Organspendeausweise für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, bietet die BZgA kostenfrei folgende Materialien zur Auslage und Verteilung an Bürgerinnen und Bürger an:
- Flyer „Organ- und Gewebespende. Kurz und knapp“
- Broschüre „Antworten auf wichtige Fragen“
- Organspendeausweise (Plastik)
- Tisch- und Thekenaufsteller mit Fächern für Organspendeausweise, Flyer und Broschüren
Eine Zusammenstellung dieser kostenfreien Materialien findet sich auch auf einem Bestellschein, den die BZgA den zuständigen Landesministerien mit der Bitte um Weiterleitung an die in ihrer Zuständigkeit liegenden Pass- und Ausweisbehörden übergeben hat. Dieser kann zur Anforderung der Materialien per Post, per Fax oder per E-Mail verwendet werden. Für die Bestellung per E-Mail soll folgende Adresse verwendet werden: aemter@bzga.de. Der Bestellschein kann auch für Nachbestellungen genutzt werden.
Aktuelle Informationen und Hinweise zu weiteren Bestellmöglichkeiten für kostenfreie Materialien erfolgen über halbjährlichen Newsletter. Dieser kann ebenfalls über aemter@bzga.de bezogen bzw. abgemeldet werden. Ergänzt wird das Informationsangebot für Pass- und Meldeämter durch die Seite www.organspende-info.de/aemter, die ab dem 01.03.2022 in Betrieb gehen wird und über aktuelle Entwicklungen und neue kostenfreie Materialien informieren wird.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich im Vorfeld der Neuregelung des Transplantationsgesetzes dafür eingesetzt, die Pass- und Ausweisbehörden nicht mit wesensfremden Aufgaben zu überlasten. Insbesondere hat der DStGB darauf bestanden, den geordneten Verwaltungsablauf nicht durch Aufklärungsverpflichtungen (und die in diesem Zusammenhang vorhersehbar diffizile Bürgerkommunikation) zu erschweren und zu verzögern. Entsprechend sieht das neu geregelte TPG keinerlei Aufklärungspflicht für Ausweisbehörden vor. Bei weitergehendem Informationsbedarf von Bürgerinnen und Bürger soll stattdessen auf das kostenfreie „Infotelefon Organspende“ verwiesen werden, das montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar ist. Weitere Informationen der BZgA zur Organ- und Gewebespende stehen online unter www.organspende-info.de zur Verfügung.