Chancen und Herausforderungen bei der Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU im Jahr 2022

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Am 09.02.2022 führten der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Gesamtverband deutsche Wohnungswirtschaft (GdW) ein Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission zur Gebäudeeffizienzrichtlinie (Energy Perfomance of Buildings Directive, EPBD) der EU. Im Fokus standen der Status Quo und die Umsetzungsprobleme der Forderungen auf der deutschen Ebene.

Von Seiten der EU-Kommission berichtete Stefan Moser, Referatsleiter für Gebäude und Produkte in der Generaldirektion für Energie, dass die politische Entscheidungsphase zur Gebäudeeffizienzrichtlinie frühestens im Herbst 2022 beginnt. Davor gelte es, insbesondere die Präzisierung des Kommissionsvorschlags im Hinblick auf

  • die Finanzierung,
  • den Beihilferahmen zur öffentlichen Förderung und
  • die Beachtung der allgemeinen sozialen Verträglichkeit

vorzunehmen.

Der Finanzierungsbedarf soll mittels einer Folgenabschätzung, wie bei jedem Gesetzesvorschlag, definiert und im Laufe der Verhandlungen angepasst werden. Genaue Zahlen können im aktuellen Stadium noch nicht abgeleitet werden. Zunächst steht die Konkretisierung der politischen Ziele und des Ambitionsniveaus im Vordergrund. Beispielsweise wies Moser auf das Renovierungsvorhaben für die 15 Prozent des Gebäudebestandes mit der schlechtesten Energieeffizienzhin. Dabei betonte er allerdings, dass dies zum Erreichen des übergeordneten Ziels der Klimaneutralität nicht ausreiche.

Das Hauptinstrument für die Umsetzung und Schärfung der Auflagen sollen die nationalen Sanierungspläne sein, die allerdings der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Von den bisherigen nationalen Renovierungsstrategien möchte die Kommission den speziellen Fokus auf die operationellen Pläne setzen, um die verschiedenen Probleme zu identifizieren und abzubauen. Gerade dadurch soll sowohl einer Überforderung der Kommunen entgegengewirkt als auch quartiersbezogene Lösungen gefördert werden. Zu den Herausforderungen in der Umsetzung zählen zum Beispiel begrenzte Kapazitäten, Fachkenntnisse, fehlende Investitionen und finanzielle Mittel. Moser plädierte hier für eine Intensivierung des Förderrahmens insbesondere für den „verletzlicheren“ Teil der Bevölkerung, aber für eine allgemeine Verbesserung der Lebensumstände. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in den zukünftigen Verhandlungen stärker berücksichtigt werden soll, sind Beratungsleistungen und Informationsangebote, unter anderem seitens der EU-Kommission. Mithilfe von proaktiven Initiativen sollen die Bürgerinnen und Bürger im Besonderen sowie Kommunen im Allgemeinen stärker eingebunden werden.

Die beiden Verbandsvertreter betonten die Bedeutung von quartiersbezogenen Ansätzen und hofft auf Unterstützung aus dem EP. Auch wurden die Herausforderungen der EU-Richtlinie für niedrigere Einkommensgruppen erwähnt. Vor diesem Hintergrund wurde auch eine Unterstützung für sozioökonomisch schwächere Bevölkerungsgruppen thematisiert. Hier sind auch einige Neuerungen im Zuge der Verhandlungen der EPBD zu erwarten.

Gesonderte Aufmerksamkeit soll der Flexibilität der Gebäudestandards und den Differenzierungen zwischen Neubau und Bestandsgebäuden in den Verhandlungen geschenkt werden. Nina Neumann, Teamleiterin für Entwicklung und Durchsetzung von Gesetzen im Referat für Gebäude und Produkte der Kommission, betonte hinsichtlich der Beihilferegelungen, dass nicht jedem Gebäude Beihilfe zusteht. Gebäudesanierungen, welche über die Mindestvorgaben zur Energieeffizienz hinausgehen würden, beispielsweise keine Beihilfe erhalten. Darüber hinaus wird die Kommission über Begleitungs- und Kontrollmaßnahmen dieser Vorhaben weiter beraten und verhandeln, um die lokale Implementierung abschließend zu beurteilen.

Zu den Beihilfefragen wird eine gesonderte Gesprächsrunde stattfinden.

Hintergrund

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie wurde im Rahmen des Green Deals aufgesetzt, um das Ziel der Klimaneutralität auch im Gebäudesektor zu erreichen. Das oberste Ziel der Renovierungswelle der EU ist die Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent und eine Sanierung von 35 Mio. energieineffizienten Gebäuden in den Mitgliedsstaaten.

Die Dekarbonisierung soll mittels Sanierungen bis 2050 erreicht werden, was private als auch öffentlich genutzte Gebäude betrifft. Die Gebäude mit der Effizienzklasse G sollen mindestens auf Klasse F verbessert werden: Für öffentliche Gebäude soll dieses Ziel bis 2027 und für Wohngebäude bis 2030 erreicht werden. In Deutschland zählen ca. 3 Mio. Gebäude zu den energieineffizienten 15 Prozent des Bestands. Dr. Öner berichtete, dass für die Umsetzung der Renovierungsvorhaben eine Summe von ca. 300 Milliarden benötigt werde.

Weitere Informationen:


https://eur-lex.europa.eu
https://energy.ec.europa.eu

29.03.2022