Mobilitätsdatengesetz
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll. Der Konsultationsprozess startete am 28. Oktober 2022. Aus kommunaler Sicht wird es darauf ankommen, dass Daten von Mobilitätsanbietern zur Verkehrsplanung und kommunalen Steuerung nutzbar gemacht werden.
Grundlage ist der Koalitionsvertrag auf Bundesebene, wonach durch die Schaffung eines Mobiltätsdatengesetzes die freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sichergestellt werden soll. Zudem sollen Start-Ups sowie KMU einen besseren Zugang zu Daten erhalten, um neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen.
An einer ersten Veranstaltung zum geplanten Mobilitätsdatengesetz nahem 75 Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen und privaten Verkehrs- und Mobilitätsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und Bundesländern teil. In den kommenden Monaten werden zu einzelnen Themen Workshops mit unterschiedlichen Stakeholdergruppen durchgeführt. Hierbei sollen Aspekte wie Datenverfügbarkeit, Datenqualität und Regeln der Datennutzung vertieft diskutiert und erarbeitet werden.
Auf der Basis der Ergebnisse des Stakeholder-Konsultationsprozesses werden Eckpunkte für ein Mobilitätsdatengesetz erarbeitet. Bei der Erarbeitung des Gesetzes werden auch die auf europäischer Ebene erwarteten Rechtsakte zu Mobilitätsdaten und die Ergebnisse des Data Acts berücksichtigt. Erste Eckpunkte sollen im Frühjahr 2023 vorliegen. Der Referentenentwurf eines Mobilitätsdatengesetzes soll noch Ende 2023 in die Ressortabstimmung gehen.
Anmerkung:
Im Kontext der Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Mobilitätsdaten entwickelt sich insbesondere der europäische Rechtsrahmen derzeit stark weiter. Unter anderem auf Basis von Delegierten Verordnungen (EU) basieren bereits nationale Gesetze und Verordnungen in Deutschland, insbesondere das novellierte Personenbeförderungsgesetz sowie die Mobilitätsdatenverordnung. Darin wird unter anderem die Datenbereitstellung im Bereich des ÖPNV sowie auch für Taxis, Mietwagen und Fahrdienste geregelt. Nicht umfasst sind bislang bestimmte Daten weiterer Mobilitätsangebote wie beispielsweise dynamische Daten von Fahrradverleihsystemen. Auch der Bereich der Ladeinfrastruktur wird durch EU-Rechtsakte wie die AFIR-Verordnung (Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) derzeit europaweit neu geregelt.
Insofern gilt es für den Prozess eines nationalen Mobilitätsdatengesetzes diese Rahmenbedingungen und europäischen Vorgaben zu vereinheitlichen.
Mit der „Mobilithek“ wurde bereits eine nationale Datenplattform für den Austausch von Mobilitätsdaten geschaffen, welche voraussichtlich weiter ausgebaut werden wird. Daneben gibt es weitere Plattformen, welche bereits Mobilitätsdaten bündeln, beispielsweise Portale der Länder sowie europäische Plattformen. Wichtig wird daher auch im Rahmen eines Mobilitätsdatengesetzes, einfache und einheitliche Prozesses zu schaffen, um die Kommunen und weitere Akteure bei der Bereitstellung aber auch bei der Abrufung relevanter Daten zu unterstützen und Parallelprozesse zu vermeiden. Denn Mobilitätsdaten dienen nicht nur der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sondern sind ein zentrales Steuerungsinstrument für eine passgenaue Steuerung des Verkehrs aber auch der Siedlungs- und Verkehrsplanung in den Städten und Gemeinden.