Grundsteuerreform; „Schwarzer Peter“ für die Städte und Gemeinden?
Am 12.09.2024 haben die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP den Entwurf eines Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 8/4588) in den Landtag eingebracht. Er sieht für die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt abweichend von § 25 Abs. 4 des Grundsteuergesetzes in der am 01.01.2025 geltenden Fassung die Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) vor für die in einer Gemeinde liegenden unbebauten Grundstücke nach § 247 des Bewertungsgesetzes und für die in einer Gemeinde liegenden bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind einerseits und für die in einer Gemeinde liegenden bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind andererseits. Hierüber hatte die Landesgeschäftsstelle mit E-Mail-Rundschreiben vom 17.09.2024 und 07.10.2024 informiert. [mehr]