Hundesteuer;
Hundesteuereinnahmen 2023 und im 1. Halbjahr 2024

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober mitteilte, nahmen die kommunalen Kassen im Jahr 2023 rund 421 Mio. Euro aus der Hundesteuer ein – ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 1,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer deutschlandweit auf 414 Mio. Euro.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren durchgehend gestiegen. Im Zehn-Jahresvergleich sogar um 41 %: 2013 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch 299 Mio. Euro eingebracht.

Dieser, vom Destatis bis 2023 festgestellte Trend hält lt. Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 08.10.2024 in 2024 für die Gesamtheit der Gemeinden in Sachsen-Anhalt offenbar nicht an. Hier entwickelten sich die Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 leicht rückläufig.

Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen im 1. Halbjahr 2024 6,623 Mio. Euro an Hundesteuer ein. Das entsprach einem Rückgang um 1,1 % bzw. 76,6 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober mitteilt, verzeichneten aber auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt seit 2015 höhere Steuern für das Halten von Hunden. Die Einzahlungen für Hundesteuer stiegen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2015 um 1,753 Mio. Euro bzw. 36,0 %.

Die höchsten Einzahlungen im 1. Halbjahr 2024 verzeichneten die 3 kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts. Diese nahmen zusammen 1,629 Mio. Euro bzw. 24,6 % aller Hundesteuereinnahmen im Land ein. Das waren 660,7 Tsd. Euro mehr als im 1. Halbjahr 2015 und 48,2 Tsd. Euro mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die kreisangehörigen Gemeinden verbuchten im 1. Halbjahr 2024 zusammen 4,994 Mio. Euro und damit 124,7 Tsd. Euro weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Zum 1. Halbjahr 2015 steigerten die kreisangehörigen Gemeinden ihre Hundesteuereinnahmen um 1,092 Mio. Euro bzw. 28,0 %. Nicht alle Gemeinden profitierten gleichermaßen von der Erhöhung der Hundesteuereinnahmen. 102 Gemeinden steigerten ihre Einnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 348,2 Tsd. Euro. Dagegen sank in 113 Gemeinden der Betrag um 472,9 Tsd. Euro.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Für die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und sie richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung, die die Steuersätze für das Halten von Hunden festlegt. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzer entrichten müssen, auch von der Anzahl der Hunde im Haushalt oder von der Hunderasse ab. Insofern bedeuten höhere Steuereinnahmen nicht zwangsläufig, dass auch die Zahl der Hunde gestiegen ist. Die Steuereinzahlungen in einem jeweiligen Jahr werden in der Kassenstatistik ausgewiesen.

24.10.2024