Regionalisierungsgesetz – Fortführung des Deutschlandtickets
Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, dessen Fortführung über das Jahr 2025 hinaus jedoch völlig ungeklärt ist. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags am 09.10.2024 geladenen Sachverständigen durchaus einig. Sie forderten jedoch deutlich mehr Planungssicherheit – auch über das Jahr 2026 hinaus. Nur so könnten die tatsächlichen Potenziale des Deutschlandtickets gehoben werden, hieß es übereinstimmend.
Die der Anhörung zugrundeliegende Novelle des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/12773) stieß auf Kritik. Darin ist unter anderem eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 an die Länder ausgezahlt werden. Die Gelder sollen erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 ausgezahlt werden.
Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Außerdem ist ein Verbot geplant, durch die Länder reduzierte Deutschlandtickets über Regionalisierungsmittel zu finanzieren. Dies müsse nach Auffassung der Bundesregierung über Ländermittel erfolgen.
Die beabsichtigte haushaltskonsolidierende Maßnahme wird durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entschieden abgelehnt. Sie stelle eine faktische Kürzung der Regionalisierungsmittel dar.
Betont wurde in der Stellungnahme anlässlich der Anhörung zudem, dass die mit der Gesetzesänderung angestrebte Überjährigkeit der für das Deutschlandticket vom Bund bereitgestellten Mittel der Jahre 2023-2025 nun richtigerweise erfolgen soll. Die Maßnahme wird jedoch als deutlich zu spät angesehen, da bereits im Herbst zahlreiche Tarifvorgaben der kommunalen Aufgabenträger auslaufen und sich diese erneut darauf verlassen müssen, dass zugesagte Mittel auch tatsächlich bereitgestellt werden.
Besonders kritisch bewertet wird der Rückzug des Bundes aus der im Gesetz verankerten hälftigen Finanzierung des Tickets. Ebenso kritisiert wird, dass es bislang keinerlei Vorkehrungen für eine Finanzierung und damit Fortführung des Deutschlandtickets ab 2026 getroffen werden. Insofern bedarf es schnellstmöglich auch einer 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes, um über die Bundestagswahl im Jahr 2025 eine sichere Fortführung des Tickets zu ermöglichen.
Die kommunalen Spitzenverbände betonten ferner, dass die Bestandsfinanzierung und der Ausbau sowie die Modernisierung des ÖPNV durch massive Finanzierungslücken gefährdet sind.