Elektronische Patientenakte

Arztpraxis

Am 15. Januar 2025 startete die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Ab Zurverfügungstellung der ePA durch ihre jeweilige Krankenkasse können Versicherte Dokumente in ihre ePA einstellen bzw. über die Krankenkassen einstellen lassen und die sogenannten Abrechnungsdaten einsehen.

Die ePA ist eine lebenslang versichertengeführte Akte. Sie ersetzt nicht die herkömmlichen Patientenakten, in denen Ärztinnen und Ärzte verpflichtend alle behandlungsrelevanten Informationen festhalten müssen (Primärdokumentation). Sie enthält lediglich Kopien (Sekundärdokumentation). So erleichtert die ePA bspw. den Austausch von medizinischen Dokumenten und vermeidet Doppeluntersuchungen. Darüber hinaus können die Versicherten selbst bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten haben soll sowie jederzeit der ePA widersprechen und damit die Löschung bewirken.

Nutzung der ePA in Modellregionen gestartet

Ebenfalls am 15. Januar 2025 starteten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer in den Modellregionen Hamburg, Franken und Umland sowie NRW mit der Nutzung der ePA. Während dieser kontrollierten Einführungsphase werden die Systeme sorgfältig auf zuverlässige Nutzbarkeit geprüft. Insbesondere gilt es die kurz vor der Pilotphase durch IT-Experten des Chaos Computer Clubs aufgedeckten Sicherheitsmängel zu schließen. Wenn die Testphase erfolgreich durchgeführt worden ist, wird die ePA bei den Leistungserbringern bundesweit zum Einsatz kommen. Damit wird die ePA frühestens Mitte Februar auch in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Zur ePA, insbesondere zur praktischen Anwendung und zum Thema Datenschutz finden sich weitere Informationen u.a. auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter folgenden Links:

13.02.2025