Aufruf zum Förderinstrument „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“

Innovation

Ab sofort können deutsche Kommunen eine Förderung für Personalressourcen im Rahmen des Förderinstruments „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ mit Projektstart ab dem Jahr 2026 beantragen. Die Förderung erfolgt als Mittelweiterleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Projekte der kommunalen Entwicklungspolitik und wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) koordiniert.

Förderfähig sind Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik entweder zum Fördersegment I „Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements“ oder zum Fördersegment II „Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements“ zuordnen lassen. In den Fördersegmenten wird zwischen Erst- und Folgeprojekten unterschieden.

Das Projektziel sollte mindestens eines der folgenden Schwerpunkte aufgreifen:

  • Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Programms „Global Nachhaltige Kommune“
  • Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
  • Internationale Kommunalbeziehungen und/oder Partnerschaften mit Kommunen des Globalen Südens.

Antragsberechtigt sind alle deutschen Kommunalverwaltungen. Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern wird empfohlen, Gruppenanträge gemeinsam mit anderen Kommunen zu stellen oder alternativ eine Teilzeitstelle zu beantragen.

Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten. Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form von Folgeprojekten kann auf Antrag, abhängig von Haushaltsmitteln, gewährt werden. Im ersten und zweiten Jahr beläuft sich die Förderung maximal auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, ab dem dritten Jahr auf bis zu 75 Prozent.

Für Erstprojekte im Fördersegment I kann ein Antragsentwurf ab sofort bis spätestens zum 31.03.2025 online unter https://foerderung.engagement-global.de/ eingereicht werden. Nach Genehmigung des Antragsentwurfs ist die Antragsstellung bis spätestens 30.06.2025 möglich. Für das Fördersegment II ist eine Antragstellung bis zum 30.09.2025 unter vorgenannter Website möglich.

Die SKEW bietet regelmäßig Seminare in Präsenz und als Online-Veranstaltung zum Förderinstrument „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ an. Eine Anmeldung für die nächste Informationsveranstaltung am 26.02.2025 von 15 Uhr bis 16 Uhr ist unter https://skew.engagement-global.de/veranstaltung-detail/11321--informationsveranstaltung-zum-foerderangebot-koordination-kommunaler-entwicklungspolitik.html möglich.

Weiterführende Informationen hält folgende Website für Sie bereit: https://skew.engagement-global.de/koordination-kommunaler-entwicklungspolitik.html.

Aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen in den Kommunen, aber auch der Einordnung des Themas der kommunalen Entwicklungspolitik als freiwillige Aufgabe der Kommunen bietet das Förderinstrument interessante Gestaltungsmöglichkeiten, um das Thema als Querschnittsaufgabe zu etablieren und die entwicklungspolitischen Aktivitäten strukturell zu verankern.

26.02.2025