Neunter Altersbericht der Bundesregierung

Pflege Senioren

Der im vierjährlichen Rhythmus veröffentlichte Altersbericht der Bundesregierung wurde am 8. Januar 2025 zum neunten Mal vom Bundeskabinett beschlossen und trägt den Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (BT-Drs. 20/14450). Der Bericht stellt die Vielfalt der Lebenssituationen älterer Menschen in Deutschland dar, wobei untersucht wird, ob gesellschaftliche Teilhabe für alle älteren Menschen in gleichem Maße möglich ist.

Der Bericht zeigt, dass Altern vielfältig ist. Um Altersdiskriminierung abzubauen, ist es wichtig, sich der Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen und der Diversität älterer Menschen bewusst zu machen und anzuerkennen, dass trotz dieser Vielfalt alle älteren Menschen den gleichen Anspruch auf Teilhabechancen haben. Außerdem wird herausgestellt, dass Teilhabechancen sozial ungleich verteilt sind. Die Möglichkeiten, das eigene Leben im Alter selbstbestimmt zu gestalten, sind abhängig von den Faktoren Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht, Migrationsstatus, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Dies wird besonders deutlich, wenn das Zusammenwirken mehrerer Merkmale sozialer Ungleichheit berücksichtigt wird, was im individuellen Fall zu gravierenden Benachteiligungen führen kann.

Der Neunte Altersbericht stellt zudem die Potenziale von Teilhabe älterer Menschen heraus, bspw. durch Engagement oder Sorgeverantwortung. Eine aktivierende Alterspolitik der Kommunen verbessert die soziale Infrastruktur. Ältere Menschen sind eine heterogene soziale Gruppe. Für alle geht es darum, ihre Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. Daher ist von großer Bedeutung, dass Hilfen nicht erst dann ansetzen, wenn eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, sondern schon weit vorher greifen.

Der Bericht macht deutlich, dass eine besondere Aufmerksamkeit für sozial benachteiligte Gruppen erforderlich ist, um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle älteren Menschen sicherzustellen. Dafür sind rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen notwendig, die neue Ansätze in der Seniorenpolitik umsetzen. Besonders relevant sind hierbei die vielfältigen Institutionen, Leistungen und Maßnahmen des Sozialstaats sowie Strukturen und Angebote der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII, die als Pflichtaufgabe von den kreisfreien Städten und Landkreisen als Sozialhilfeträger vielfältig umgesetzt wird, ist dabei ein wichtiger Baustein. Um den regional sehr unterschiedlichen strukturellen Veränderungen begegnen zu können, bedarf es jedoch großer Gestaltungsspielräume in der Praxis. Die Bundesregierung spricht sich diesbezüglich gegen eine bundesrechtliche Ausweitung des § 71 SGB XII aus. Sollten stattdessen die Länder Landesgesetze zur Altenhilfe erlassen, ist die konkrete Ausgestaltung entscheidend. Dass zusätzliche Aufgaben sodann konnexitätsrelevant sind, wird im Neunten Altersbericht betont.

Weiterführende Informationen zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung sind auf der Website www.neunter-altersbericht.de zu finden.

03.03.2025