Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) verabschiedet. Die Strategie bündelt für den Biodiversitätsschutz zentrale Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen.
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Die fortentwickelte NBS 2030 soll als wesentliches Instrument zur Umsetzung neuer internationaler Vereinbarungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 dienen.
Die NBS 2030 berücksichtigt neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere Themen wie Stadtnatur, die Erderhitzung, den Ausbau von Erneuerbaren Energien oder die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Neben dem Strategieteil ist auch ein Aktionsplan mit rund 250 Maßnahmen enthalten, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen will. Anschließend soll Bilanz gezogen und weitere Maßnahmen in einem zweiten Aktionsplan festgelegt werden, die die Erreichung der Strategieziele bis 2030 sicherstellen sollen.
Anmerkung:
Der Schutz und die Verbesserung der Biodiversität sind für ein funktionierendes Ökosystem und somit auch für den Klimaschutz sehr wichtig. Daher ist es grundsätzlich richtig, die NBS 2030 an aktuelle Entwicklungen und Anforderungen anzupassen und weiterzuentwickeln.
Bei der Umsetzung von Maßnahmen müssen jedoch mögliche Zielkonflikte und z. B. auch Flächenkonkurrenzen im Blick behalten werden. Belange wie der Hochwasserschutz, der Wohnungsbau und die Siedlungsentwicklung oder auch der weitere Ausbau erneuerbarer Energien sind beispielhafte Felder, die mit den langfristigen Biodiversitätszielen im Einzelfall in Einklang gebracht werden müssen. Insoweit muss bei der Maßnahmenumsetzung auf einen praxisgerechten Vollzug geachtet werden.