Gutachten des Normenkontrollrats „Bündelung im Föderalstaat“

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Der Normenkontrollrat (NKR) hat am 3. Februar 2025 ein Gutachten über die „Bündelung im Föderalstaat – zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ veröffentlicht. Darin sind konkrete Vorschläge, für die aus Sicht des NKR erforderliche Neugestaltung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung enthalten, die den Staat und seine Leistungen schneller, wirksamer und zuverlässiger machen könnten. Die Reformvorschläge fokussieren in erster Linie eine stärkere Bündelung der Aufgaben und Kompetenzen der Verwaltung, damit diese trotz wachsender Herausforderungen, wie der hohen Regulierungsdichte, Personalmangel und der mangelnden Digitalisierung, handlungsfähig bleibt. Die Vorschläge beinhalten auch mögliche Änderungen im Grundgesetz, der Föderalstaat soll jedoch in seiner Struktur nicht in Frage gestellt werden. Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) greift das Gutachten einige Reformansätze auf, die zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Kommunen beitragen können. Dies betrifft zum einen die notwendige Aufgabenkritik und zum anderen Bündelungsvorschläge, die gerade im Bereich der Digitalisierung wichtig und sinnvoll sind.

Im Konkreten geht das Gutachten von der These aus, die heutige Art der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sei nicht mehr tragfähig. Faktoren und krisenbedingte Herausforderungen brächten die öffentliche Hand an ihre Belastungs- und Leistungsgrenze. Als Hauptursache für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit wird die starke Fragmentierung der Verwaltungsstrukturen benannt. Durch eine verstärkte Bündelung im Verwaltungsföderalismus könnten die Leistungsfähigkeit des Staates und die Resilienz einer serviceorientierten Verwaltung deutlich gesteigert werden.

Abhilfe soll aus Sicht des Gutachtens insbesondere eine stärkere räumliche, fachliche und funktionale Bündelung von Aufgaben und Kompetenzen der Verwaltung bieten. Im ersten Fall ist eine geografische Zusammenführung der Aufgabenwahrnehmung gemeint, etwa durch zentrale Kompetenzzentren. Die fachliche Bündelung impliziert eine Spezialisierung einzelner Verwaltungseinheiten auf bestimmte Themenbereiche, die funktionale Bündelung zielt auf die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und Verfahren ab. Konkret könne das dazu führen, dass Verwaltungsleistungen kostengünstiger, schneller und in höherer Qualität erbracht werden könnten.

Dieser Reformansatz wird anhand von drei Fallstudien näher betrachtet: der Erteilung von Fahrerlaubnissen, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie der Einkommensprüfung als Teil unterschiedlicher Verwaltungsverfahren.

Für die Neuausrichtung empfiehlt der NKR ein neues Betriebsmodell, das auf den Konzepten „Government as a Platform“ (GaaP) und „Stein-Hardenberg 2.0“ basiert. Zentral ist dabei eine föderale IT-Plattform, über die Verwaltungsleistungen künftig standardisiert und modular erbracht werden sollen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich bereits innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens umsetzen. Für andere empfiehlt das Gutachten gezielte Anpassungen des Grundgesetzes, etwa durch ein allgemeines Kooperationsgebot oder eine Infrastrukturkompetenz des Bundes. Allerdings zielt der Reformansatz laut dem Gutachten explizit nicht auf die Aushöhlung des Föderalstaats ab, sondern auf die Realisierung bestehender Effizienzpotenziale im Einklang mit den geltenden Staatsordnungsprinzipien.

Die Neuausrichtung kann nach Auffassung des NKR einem Zehn-Jahres-Plan folgen. In den ersten vier Jahren könnten zunächst ausgewählte Pilotprojekte starten. Dafür empfiehlt das Gutachten die Bildung von „Task Forces“, in denen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam neue Vollzugsmodelle entwickeln und erproben. Zuvor müsste die neue Bundesregierung das Reformvorhaben allerdings als Kernprojekt im Koalitionsvertrag verankern und eine hochrangige „Reformbotschafterin“ bzw. einen „Reformbotschafter“ ernennen. Eine neue Abteilung für Verwaltungsreform wiederum könne die Umsetzung koordinieren.

Der NKR betont, dass die Reform trotz ihrer Komplexität machbar sei. Voraussetzung sei jedoch ein gemeinsames politisches Bekenntnis zu mehr Bündelung, eine konsequente Priorisierung von Leistungen sowie die Bereitschaft aller Verwaltungsebenen zur Zusammenarbeit. Nur so könne die deutsche Verwaltung die wachsenden Herausforderungen durch demografischen Wandel, Fachkräftemangel und steigende Bürgererwartungen bewältigen.

Das vollständige Gutachten ist unter www.normenkontrollrat.bund.de abrufbar.

17.03.2025