Kommunaler Finanzausgleich:
Urteile des LVerfG LSA vom 21.01.2025 zum FAG 2022
Am 21. Januar 2025 entschied das Landesverfassungsgericht (LVerfG) über zwei anhängige Verfassungsbeschwerden von drei Kommunen gegen das Finanzausgleichsgesetz 2022/2023.
Die Verfassungsbeschwerde der Städte Hecklingen und Nienburg (LVG 5/23) stellte anhand vielfältiger Klageansätze auf eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung ab. Zu den Kritikpunkten der Kläger am Vorgehen der Landesregierung bei der Ermittlung der FAG-Masse für die Jahre 2022 und 2023 zählten u. a. die ausschließliche Heranziehung der amtlichen Statistik, welche den Bedarf der Kommunen nicht adäquat widerspiegele, die auch vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt kritisierte bedarfsmindernde Anrechnung der Bundesentlastung oder das aus Sicht der Kläger apodiktische Festhalten des Gesetzgebers an der im Koalitionsvertrag vorgegebenen FAG-Höhe. Ferner wurde seitens der Kläger unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Kreisumlage auch auf einem möglichen Verstoß gegen die finanzielle Mindestausstattung abgestellt. [mehr]