Kommunaler Finanzausgleich:
Urteile des LVerfG LSA vom 21.01.2025 zum FAG 2022

geld münze finanzen

Am 21. Januar 2025 entschied das Landesverfassungsgericht (LVerfG) über zwei anhängige Verfassungsbeschwerden von drei Kommunen gegen das Finanzausgleichsgesetz 2022/2023.

Die Verfassungsbeschwerde der Städte Hecklingen und Nienburg (LVG 5/23) stellte anhand vielfältiger Klageansätze auf eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung ab. Zu den Kritikpunkten der Kläger am Vorgehen der Landesregierung bei der Ermittlung der FAG-Masse für die Jahre 2022 und 2023 zählten u. a. die ausschließliche Heranziehung der amtlichen Statistik, welche den Bedarf der Kommunen nicht adäquat widerspiegele, die auch vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt kritisierte bedarfsmindernde Anrechnung der Bundesentlastung oder das aus Sicht der Kläger apodiktische Festhalten des Gesetzgebers an der im Koalitionsvertrag vorgegebenen FAG-Höhe. Ferner wurde seitens der Kläger unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Kreisumlage auch auf einem möglichen Verstoß gegen die finanzielle Mindestausstattung abgestellt. [mehr]

14.03.2025