Gigabitförderung 2.0 – Neue Förderaufrufe für 2025
Der flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen ist essenziell für die digitale Entwicklung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt auch 2025 erhebliche Fördermittel zur Verfügung, um Gemeinde und Landkreise gezielt beim Ausbau von Breitbandinfrastrukturen zu unterstützen um bestehende Lücken im System zu schließen.
Welche Förderprogramme gibt es?
1. Förderung von Infrastrukturprojekten (Antragstellung ab 23.01.2025 bis 15.09.2025)
Diese Förderung dient der Erschließung nicht vorrangig förderwürdiger Gebiete und erfolgt nach zwei Modellen. Zum einen die Wirtschaftslückenförderung, bei der private Betreiber finanzielle Unterstützung für den Netzausbau erhalten, und zum anderen das Betreibermodell, das die Errichtung von Glasfasernetzen durch die Kommune selbst ermöglicht. Die maximale Fördersumme beträgt dabei bis zu 40 Mio. Euro pro Auftrag. In diese Förderung fallen alle Projekte, die nicht unter die Fast-Lane-Förderung fallen.
2. Fast Lane Förderung (Antragstellung ab 23.01.2025 bis 15.09.2025)
Für besonders förderwürdige Projekte gibt es die Fast Lane Förderung. Anträge, die in der Bewertung eine Mindestpunktzahl von 350 erreichen, werden vorrangig bewilligt und können somit schneller umgesetzt werden. Dies soll gewährleisten, dass die dringendsten Ausbaubedarfe rasch gedeckt werden.
3. Förderung von Beratungsleistungen (Antragstellung ab 15.04.2024)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen zur effizienten Planung der Projekte für den Gigabitausbau. Einmalig können pro Gemeinde hierfür bis zu 50.000 Euro, für kreisfreie Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und Landkreise maximal 200.000 Euro bereitgestellt werden.
4. Lückenschluss-Pilotprogramm (Antragstellung ab 05.03.2025 – bereits geschlossen)
Dieses Programm soll die Förderung von Gebieten ermöglichen, in denen bisher keine Erschließung stattgefunden hat. Förderanträge können dadurch außerhalb des üblichen Rankingmechanismus und unabhängig von Landesobergrenzen gestellt werden. Es stellt eine Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau dar und kann somit nur bei bereits erfolgtem oder verbindlich zugesichertem Gigabitausbau im jeweiligen Hauptgebiet beantragt werden. Allerdings steht für dieses Programm in 2025 nur ein Fördervolumen von 40 Mio. Euro zur Verfügung. Dieses ist laut Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits erreicht, sodass das Programm kurz nach Antragstellung wieder geschlossen wurde.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, insbesondere zur Antragstellung und den Teilnahmeberechtigten finden Interessierte auf der Webseite des zuständigen Projektträgers für Sachsen-Anhalt unter www.gigabit-projekttraeger.de und unter www.bmdv.bund.de/breitbandfoerderung.