Bundesregierung zum Stand der Mobilität in Deutschland
Die scheidende Bundesregierung verweist in Fragen zum Stand der Mobilität in Deutschland auf die Zuständigkeiten der Länder und Kommunen. Diese seien gefragt, was ein vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen angeht, wie auch bei der Sanierung der Fahrradinfrastruktur. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den dringenden Bedarf eines Gesamtkonzeptes für den ÖPNV, das mit Hilfe der Unterstützung des Bundes auch eine bessere Anbindung der Städte und Gemeinden vorsieht.
Der Fortbestand des Deutschlandtickets ist laut Bundesregierung für das Jahr 2025 gesichert. Die weiteren Entscheidungen blieben der nächsten Bundesregierung und dem nächsten Deutschen Bundestag vorbehalten, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke zum „Stand der Mobilität in Deutschland“.
Was die Frage nach einem vergünstigten Deutschlandticket für junge Menschen in ganz Deutschland angeht, so verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder und ihrer Aufgabenträger. Diesen stehe es frei, das Deutschlandticket in eigener Verantwortung zu einem vergünstigten Preis an andere Personengruppen, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, abzugeben.
Zum angefragten Sanierungsbedarf der Fahrradinfrastruktur, teilt die Regierung mit: Für die Radverkehrsinfrastruktur und die Radverkehrsförderung seien nach der grundgesetzlich verankerten Aufgabenteilung grundsätzlich Länder und Kommunen zuständig. „Der Bundesregierung liegen zur Höhe des Sanierungs- und Investitionsbedarfs entsprechend keine Informationen vor.“
Beim Sanierungsbedarf in die Bahninfrastruktur verweist die Regierung auf das Gutachten „Bedarfsermittlung LuFV III 2020 – 2024“, mit dem ein technischer Nachholbedarf in Höhe von rund 50 Mrd. Euro ermittelt worden sei. Unter anderem durch Inflationseffekte müsse aktuell von einem höheren Wert ausgegangen werden, heißt es in der Antwort.
Anmerkung:
Anzumerken ist, dass im Hinblick auf das Deutschlandticket eine Finanzierungsregelung über 2025 hinaus fehlt. Dies erzeugt Unsicherheiten bei Kommunen, Verkehrsunternehmen und Fahrgästen. Es ist daher notwendig, eine Regelung im Regionalisierungsgesetz für eine verlässliche Finanzierung nach 2025 frühzeitig zu schaffen, um Verzögerungen durch neue Regierungsbildungen zu vermeiden. Zudem sind landesgesetzliche Grundlagen erforderlich, um finanzielle Risiken nicht auf kommunale ÖPNV-Aufgabenträger abzuwälzen.
Es braucht Verlässlichkeit für den ÖPNV insgesamt, um einen klimaneutralen Umstieg im Bereich Verkehr und eine bessere Erreichbarkeit zu ermöglichen. Dafür ist ein Gesamtkonzept nötig, mit ausgewogener Unterstützung des Bundes bei Angeboten, Infrastruktur und ggf. auch den Tarifen.
Für die Radinfrastruktur gilt, dass das Bundesprogramm „Stadt und Land“ auf hohem Niveau fortgesetzt werden muss. Nur so sind die Kommunen in der Lage, weitere Netzlücken bei der Radinfrastruktur zu schließen.
Weitere Informationen
Bundesregierung zum Stand der Mobilität in Deutschland: Drucksache 20/14839