Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung;
Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag

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Eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung“ wurde aktuell von der Bundesregierung beantwortet, BT-Drs. 21/970. Thematisiert wird vor allem das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Ziel einer „grundsätzlichen und systematischen Verbesserung der Kommunalfinanzen“.

Der Bund hat verschiedene Möglichkeiten, um auf die Finanzlage vor Ort einzuwirken und so die Situation für die Bevölkerung vor Ort zu verbessern. Ein wesentliches Instrument ist die föderale Steueraufteilung. Auch die kommunalen Förderprogramme des Bundes leisten einen Beitrag. Der Bund hat beispielsweise 117 Förderprogramme mit kommunalrelevantem Bezug aufgelegt. Über diese Maßnahmen hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene eine höhere gemeindliche Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern (insbesondere der Umsatzsteuer) und die Begrenzung von übertragenen Aufgaben sowie Bürokratie, worauf die Bundestagsfraktion in ihrer Anfrage verweist.

In den über 40 Einzelfragen der Bundestagsanfrage wird unter anderem unter 3. thematisiert, welche Maßnahmen die Bundesregierung im Hinblick auf die kommunale Finanzlage anstrebt und welche Gesetzesvorhaben geplant sind mit der expliziten Zielstellung der Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung dazu zunächst lediglich auf das geplante Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Es setzt Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich um. Es regelt die Einzelheiten der Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität” in Höhe von 100 Mrd. Euro. Mit diversen E-Mail-Rundschreiben, zuletzt vom 18.07.2025, hatte die Landesgeschäftsstelle über dieses Gesetz informiert:

Die Bundesregierung hält höhere Anteile am Umsatzsteueraufkommen für Länder oder Kommunen derzeit für „nicht angezeigt“. Das schreibt sie mit Verweis auf „massive finanzielle Belastungen“ des Bundeshaushalts. Allerdings verweist die Bundesregierung auch darauf, dass sie sich bereiterklärt habe, die durch das steuerliche Investitionssofortprogramm in den Jahren 2025 bis 2029 entstehenden Steuermindereinnahmen der Gemeinden „vollständig über eine entsprechende Anpassung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auszugleichen“. Auch hierüber wurde mit dem o. g. E-Mail-Rundschreiben bereits informiert.

In der Antwort findet sich auch eine Tabelle, der zufolge die Nettoausgaben von Ländern und Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX von 2020 bis 2023 von 20,8 auf 25,4 Mrd. Euro gestiegen sind.

Noch nicht abgeschlossen ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, wie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung von Kommunen bei Altschulden umgesetzt werden soll, wie die Bundesregierung zugesteht.

Auch zu den Mittelabflüssen bei den 117 Förderprogrammen des Bundes mit kommunalrelevantem Bezug macht die Bundesregierung Angaben. Ihre Antwort enthält als Anlage eine detaillierte Auflistung. Aus dieser geht beispielsweise hervor, dass das Förderprogramm „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ 2023 einen Mittelabfluss von 84,7 Mio. Euro hatte und 2024 von 236 Millionen. Im Regierungsentwurf für 2025 sind 462 Mio. Euro vorgesehen.

Größtes Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, für die im Haushaltsentwurf 2025 15,3 Mrd. Euro veranschlagt sind. 2024 flossen hier 14,1 Mrd. Euro ab, 2023 11 Mrd. Euro. Effiziente Wärmenetze will die Bundesregierung 2025 mit 984 Mio. Euro fördern, der Abfluss in den Jahren 2023 und 2024 betrug 86,9 beziehungsweise 127 Mio. Euro.

Die Antwort der Bundestagsregierung auf die Kleine Anfrage „Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung“, BT-Drs. 21/970, ist im Internet verfügbar unter: dserver.bundestag.de

22.09.2025