Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde 2018 eingeführt und verpflichtete größere landwirtschaftliche Betriebe zur Erstellung einer Stoffstrombilanz, um Nährstoffflüsse (insbesondere Stickstoff und Phosphat) transparent zu machen und Umweltbelastungen durch Überdüngung zu reduzieren. Ziel war eine verursachergerechte Kontrolle der Nährstoffkreisläufe und eine Steigerung der Ressourceneffizienz. Hierdurch sollte insbesondere ein besserer Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Die Verordnung wurde durch das Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanz, die am 08.07.2025 in Kraft getreten ist, aufgehoben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Abschaffung der Verordnung mit dem Bürokratieabbau begründet. Durch wegfallende Berichtspflichten würden die Landwirte jährlich um 18 Mio. Euro entlastet.
Nunmehr hat die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht samt Eilverfahren angestrengt. Damit geht sie gegen die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium vor. Sie begründen ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht nun damit, dass zum einen im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung besteht. Zum anderen sei die Verordnung – und auch eine entsprechende Aufhebungsverordnung – dem Bundestag vorher zuzuleiten, damit dieser entscheiden könne, ob er die Änderungen annehmen, ablehnen oder modifizieren möchte. Beide Regelungen seien durch den Bundeslandwirtschaftsminister übergangen worden.
Anmerkung:
Insbesondere auch Umweltverbände kritisierten die Aufhebung der Stoffstromverordnung. Sie sehen eine effektive Kontrolle der Nährstoffüberschüsse gefährdet. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gegen die Abschaffung ausgesprochen. Begründet wurde die Ablehnung ebenfalls damit, dass die kommunale Ebene belastbare Informationen zum Entstehen von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen benötigt, um einen effektiven Gewässer- und Grundwasserschutz gewährleisten zu können. Die Kontrolle durch die Stoffstrombilanz war darüber hinaus auch Instrument für die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht hingegen, dass mit der Abschaffung nicht der Umweltschutz durch Bürokratieabbau ersetzt, sondern beides verfolgt werden soll. Man geht davon aus, dass die Abschaffung insbesondere keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers hat, weil die fachlichen Anforderungen an die Düngung aus der Düngeverordnung weiterhin unverändert bestehen bleiben. Genau in diesem Kontext kritisieren die Befürworter der Stromstoffbilanzverordnung, dass die Abschaffung der Verordnung nicht zu einem nennenswerten Bürokratieabbau führen wird. Das Ministerium hingegen arbeitet an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit – so ist der Pressemitteilung des Ministeriums vom 07. Juli 2025 zu entnehmen, werde nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es werde auch die Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.