Nationaler Sicherheitsrat beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 27. August 2025 die Einrichtung eines neuen Nationalen Sicherheitsrates unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers beschlossen.

Der Sicherheitsrat soll die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik besser koordinieren. Der Rat soll einen wichtigen Beitrag zur systematischen Stärkung der Resilienz des Staates leisten. Die Geschäftsordnung billigte das Bundeskabinett am Mittwoch in seiner Sitzung im Bundesverteidigungsministerium und veröffentlichte Kernelemente. Sie gilt seit dem 28.08.2025.

Verortung und Besetzung des neuen Gremiums

Der Nationale Sicherheitsrat (NSR) ersetzt bisherige Gremien wie den Bundessicherheitsrat und das Sicherheitskabinett und erhält eine eigene Stabsstelle im Kanzleramt. Die Leitung soll der Bundeskanzler übernehmen. Dem Rat gehören zudem die Chefs und Chefinnen des Auswärtigen Amtes, der Ressorts Wirtschaft und Energie, Verteidigung, Finanzen, Inneres, Justiz, Entwicklung und Digitales an. Das Bundesumweltministerium wird in dem Gremium keinen festen Platz haben. Als Neuerung gilt, dass je nach Thema auch Vertreter der Bundesländer, verbündeter Staaten, der EU und der Nato sowie externe Fachleute aus Thinktanks und der Wissenschaft teilnehmen können.

Zentrale Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrats

Der Nationale Sicherheitsrat soll drei zentrale Kernaufgaben erfüllen, die sich gegenseitig ergänzen und die nationale Sicherheit stärken:

  • Informationen und Wissen der Bundesregierung werden gebündelt und aufbereitet. Auf der Grundlage eines umfassenden Lagebildes zur nationalen Sicherheit werden politische Entscheidungen vorbereitet und getroffen. Der Nationale Sicherheitsrat kann abschließend entscheiden – soweit das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz der Entscheidung nicht entgegenstehen.
  • Darüber hinaus wird der Nationale Sicherheitsrat strategische Vorausschau und Planung leisten, um neben aktuellen Ereignissen auch mittel- und langfristige Bedrohungslagen zu erkennen, Handlungsoptionen zu entwickeln und Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählt eine Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
  • Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Resilienz Deutschlands geleistet. Dazu zählt unter anderen die Durchführung von Krisensimulationen und sicherheitspolitischen Übungen.

Energie- und Rohstoffsicherheit sowie die Bearbeitung klimawandelbedingter Risiken sind für das Gremium als Aufgaben nicht explizit gesetzt. Sie dürften in seiner Tätigkeit aber eine Rolle spielen.

Anmerkung:

Ein Nationaler Sicherheitsrat kann ein Teil einer verbesserten Struktur und eines koordinierten Vorgehens für die ressortübergreifende Querschnittsaufgabe Sicherheitspolitik sein. Die dezentralen Strukturen dürfen dabei nicht ausgehebelt werden. Vielmehr muss die kommunale Ebene zwingend in die Abstimmungen und den Informationsfluss zwischen Bund und Ländern eingebunden werden. In diesem Sinne hat der Deutsche Städtetag die verbindliche Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in die eingerichtete Bund-Länder Arbeitsgruppe zur zivil-militärischen Zusammenarbeit beim Bundesministerium des Inneren (BMI) bereits angeregt.

30.09.2025