Kabinett beschließt mehrere Gesetzentwürfe im Energiebereich

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. August 2025 diverse kommunalrelevante Gesetzentwürfe im Energiebereich beschlossen. Die Gesetze sind Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.

Beschlossen wurden dabei folgende Gesetzentwürfe:

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG): 

Mit dem Gesetz soll die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid in größerem Maßstab ermöglicht werden. So soll die Klimaneutralität auch in Bereichen und Prozessen ermöglicht werden, bei dem die Entstehung von Treibhausgasen nicht vermieden werden kann. Bisher war die Technik lediglich zu Forschungszwecken erlaubt.

  • Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage: 

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen alle Endkunden, also 99 Prozent der Unternehmen, aber auch Verbraucher, die Gas beziehen, entlastet werden. Insbesondere die gasintensive Industrie, wie die Chemie- und Düngemittelindustrie, Unternehmen der Metallerzeugung, Glas und Keramik, sowie die Nahrungsmittelindustrie sind betroffen.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften: 

Laut dem Gesetzentwurf soll das Schutzniveau im Energiebereich für Verbraucher erhöht werden, indem Vorschriften geschaffen werden, die Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Zudem wird Verbrauchern durch neue Regelungen zum „Energy Sharing“ ermöglicht werden, lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam zu verbrauchen oder etwa mit Nachbarn zu teilen.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    (GeoBG):

Mit dem Gesetz sind untere anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden deutlich beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. So kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann.
- Der Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüsse oder Seen, aus der Umluft, aus Abwasser oder auch Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
- Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt und damit eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt.
- Gleichzeitig werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. U. a. wird für die Behörden eine verbindliche Frist eingeführt für die Erteilung der Genehmigung.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze:

 Das Gesetz setzt Vorgaben der RED-III-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze in nationales Recht um.

 Das Gesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:

- Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen.

- Für diese Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden.

Anmerkung:

In die sehr kurzfristig eingeleiteten Verfahren zur Verbändeanhörung im Rahmen der Gesetzgebung zur Abschaffung der Gasspeicherumlage, zur Novellierung des EnWG sowie zum GeoBG haben sich die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband der kommunalen Unternehmen e. V. (VKU) eingebracht.

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage als Entlastungsmaßnahme für Unternehmen und Verbraucher wurde grundsätzlich begrüßt, allerdings wurde die künftige Finanzierung mittels des eigentlich für Investitionen vorgesehenen Klima- und Transformationsfonds (KTF) kritisch bewertet.

Die Kritik am Entwurf des GeoBG umfasste insbesondere die Sorge, dass es zu einem Rangverhältnis beim „überragenden öffentlichen Interesse“ kommen kann. Hierbei darf es aus unserer Sicht nicht zu Beeinträchtigungen von Wasserwirtschaftlichen Belangen kommen. Nähere Einzelheiten zur geübten Kritik finden sich außerdem im KNSA-Beitrag Nr. 304 der aktuellen Ausgabe.

Auch zum Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Stellung genommen. Dabei wird die Förderung und Nutzung von technischen Lösungen bei nichtvermeidbaren Emissionen grundsätzlich begrüßt. Jedoch gilt es mit Bedacht zu handeln, um etwa die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden und Lock-in-Effekte bei fossilen Energieträgern zu vermeiden.

30.09.2025