Bundesrat für Solaranlagen in Überschwemmungsgebieten
Der Bundesrat möchte den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ermöglichen. Zu diesem Zweck hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/1378) zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Dem Entwurf zufolge sollen Photovoltaikanlagen wasserrechtlich privilegiert werden, indem bei der Ausweisung von Baugebieten künftig auf die Erfordernisse des § 78 Abs. 2 WHG verzichtet werden soll.
Bisher lasse sich die Errichtung solcher Anlagen in einem „festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet“ praktisch kaum verwirklichen, obwohl Gründe des Hochwasserschutzes, dem in vielen Fällen nicht entgegenstünden, heißt es in der Begründung. Die meisten Anlagen versiegelten weder den Boden, noch verhinderten sie das Absickern von Hochwasser. Einzelfallprüfungen seien aber bei der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich. Mit der geplanten Änderung blieben Belange des Hochwasserschutzes sichergestellt, auch Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf die Nachbarschaft würden nach wie vor berücksichtigt.
Die Bundesregierung hingegen sieht die Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten kritisch, wie sie in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich macht. Neben der präventiven Vermeidung von potenziellen Hochwasserschäden und nachteiligen Folgen für Mensch und Gesundheit komme Überschwemmungsgebieten, wie insbesondere Auenlandschaften, eine wichtige Funktion sowohl für den Natur- und Bodenschutz als auch für den Klimaschutz zu. Bauliche Aktivitäten und Anlagen in solchen Gebieten würden diese Funktionen erheblich beeinträchtigen. Selbst wenn die Versiegelung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen verhältnismäßig gering sei, stellten Bau und Anlagen an sich einen Eingriff in den Boden und seine Funktionen dar. Dies stehe überdies den Zielen des neuen globalen Rahmens zur Biodiversität, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der EU-Bodenstrategie für 2030 und der in diesem Zusammenhang beschlossenen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur entgegen. Die Renaturierung von Ökosystemen, vor allem von besonders kohlenstoffspeichernden Ökosystemen, wie zum Beispiel von Mooren und Auen, sei ein hervorzuhebendes Ziel dieser Strategien.
Anmerkung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertet den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf kritisch. Zwar ist ein weiterer Ausbau der Solarenergie notwendig, jedoch wurden hierfür bereits privilegierte Flächen etwa an Autobahnen oder Bahnstrecken zur Verfügung gestellt. Zur Vermeidung von einer weiteren Versiegelung von Fläche und einer Verminderung von Flächenkonflikten sollte insbesondere der Ausbau von Dach-Photovoltaikanlagen vorrangig geprüft werden.
In Überschwemmungsgebieten hingegen sollte der Hochwasserschutz weiterhin an erster Stelle stehen. Beeinträchtigungen durch die Versiegelung von Boden oder das Errichten künstlicher Blockaden durch den Bau von Photovoltaikanlagen ist hierbei kontraproduktiv.









