Neuer Newsletter zum Recht auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Kinder Schule Lernen Intelligenz Mitarbeit

Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der ersten Klassenstufe sukzessive für die Klassenstufen eins bis vier eingeführt.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat vor diesem Hintergrund einen neuen Newsletter zum Thema Ganztagsausbau gestartet. In Zukunft informiert das Ministerium darin regelmäßig über Neuigkeiten, gesetzliche Entwicklungen, Förderprogramme und Praxisbeispiele rund um den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

Die erste Ausgabe des Newsletters „Recht auf Ganztag“ ist bereits erschienen. Sie bietet einen Überblick über aktuelle Maßnahmen und Initiativen zum bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026.

Interessierte können sich über die offizielle Anmeldeseite des BMBFSFJ zum Newsletter „Recht auf Ganztag“ anmelden und die erste Ausgabe abrufen unter https://flow.cleverreach.com/fl/8ac34381-ac8a-41c1-bf3b-32436ed092d3/. Außerdem wurde der erste Newsletter als Anlage unseres E-Mail-Rundschreibens vom 06.11.2025 versandt. Künftige Ausgaben können über den vorstehenden Link abonniert werden.

Damit der Ganztag flächendeckend erfolgreich etabliert werden kann, bedarf es kollektiven Handelns und des kontinuierlichen Austausches. Deshalb soll dieser Newsletter keine kommunikative Einbahnstraße sein: Wenn Sie Ideen und Anregungen haben, Themen im Rahmen des Newsletters vermissen oder sich weitere Informationen wünschen, dann schreiben Sie an die Geschäftsstelle des BMBFSFJ für den Ganztagsausbau unter geschaeftstelle-ganztag@bmbfsfj.de.

Weitere Informationen des BMBFSFJ zur Ganztagsbetreuung finden sich unter https://www.recht-auf-ganztag.de/

28.11.2025