Zustimmungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum NOOTS-Staatsvertrag verkündet
Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS-Staatsvertrag) wurde am 27.10.2025 ausgefertigt und am 06.11.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (Nr. 16 S. 800) verkündet.
Zum Hintergrund
Am 11.12.2024 hatten der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den NOOTS-Staatsvertrag, nachdem der IT-Planungsrat sich auf einen konkreten Vertragsentwurf verständigt hatte, beschlossen. Seither befindet sich der NOOTS-Staatsvertrag im Prozess der Ratifizierung durch den Bundestag und die Länderparlamente. Wir berichteten zum Umsetzungsstand zuletzt mit einem Beitrag vom 23.07.2025.
Nachdem der Bundestag sich in seiner Sitzung am 27.06.2025 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS Staatsvertrag“ (Drs. 21/538) befasste, verabschiedete er diesen in seiner 34. Sitzung am 16.10.2025.
Der Bundesrat erhob in seiner Sitzung am 11.07.2025 sowie (voraussichtlich) am 21.11.2025 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes (vgl. BR-Drucksache 221/25 (Beschluss)). Eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Zum Inkrafttreten bedarf der NOOTS-Staatsvertrag neben der Verabschiedung durch den Bundestag gemäß § 11 der Ratifizierung durch mindestens 11 Bundesländer. Bisher haben neben Sachsen-Anhalt u. a. Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg den Staatsvertrag ratifiziert.
Anmerkungen:
Die erstmalige Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen und flächendeckenden informationstechnischen Infrastruktur, die den Daten- und Nachweisaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen automatisieren sowie bestehende Register vernetzen bzw. vereinheitlichen kann, ist zu begrüßen. Positiv ist zudem hervorzuheben, dass Bund und Länder sich darauf verständigt haben, die Kosten für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS gemeinsam zu tragen, vgl. § 8 NOOTS-Staatsvertrag.
Allerdings wird nicht allein dessen Betrieb, sondern auch und vor allem der Anschluss an das NOOTS der entscheidende Erfolgsfaktor sein. Die Anbindung wird zahlreiche Aufgaben nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen mit sich bringen. Fachverfahren werden anzupassen sein, was sowohl personell als auch finanziell erhebliche zusätzliche Kosten auf Seiten aller Beteiligten verursachen wird. Bereits heute stellt die Implementierung neuer IT-Prozesse, insbesondere im Hinblick auf IT-Sicherheit – und Datenschutzvorgaben sowie notwendige Schulungen des Personals, eine große Herausforderung dar. Die Einführung neuer Standards erfordert umfassende Anpassungen.
Auch wenn – oder gerade, weil – die Folgen, insbesondere die finanziellen Auswirkungen für Städte und Gemeinden derzeit noch nicht absehbar sind, ist es geboten, künftig Regelungen zu schaffen, die vor unverhältnismäßigen Mehrbelastungen schützen.
Weitere Informationen:
In Sachsen-Anhalt erfordert der Abschluss von Staatsverträgen gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (LVerf) die Zustimmung des Landtages in Form eines Zustimmungsgesetzes. Aufgrund dessen hatte die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht, worüber wir mit E-Mail-Rundschreiben vom 07.07.2025 informierten.
Unsere Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Ausführung von Art. 91c Abs. 1, Abs. 2 GG (Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5475) vom 24.07.2025 ist auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter der Rubrik Mitgliederinformationen/Stellungnahmen abrufbar.
Weitere aktuelle Informationen zum Start der operativen Umsetzung des NOOTS, die dem Bundesverwaltungsamt (BVA) obliegt, finden sich unter folgendem Link: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Verwaltungsdienstleistungen/Registermodernisierung/Start_der_NOOTS-Umsetzung_BVA_verantwortet_den_Betrieb.html









