Kabinettsbeschluss: Bericht über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau

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Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am 5. November 2025 schwerpunktmäßig mit dem Thema Bürokratierückbau beschäftigt und den Bericht über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau beschlossen. Der Bericht umfasst bereits beschlossene Maßnahmen (Kapitel I), Entlastungsmaßnahmen (Kapitel II), die in der Sitzung selbst beschlossen wurden, weiter auf den Weg zu bringende Maßnahmen (Kapitel III) sowie solche, die auf EU-Ebene (Kapitel IV) zu treffen sind.

Im Folgenden wird auf einzelne Punkte des Berichts überblicksartig, insbesondere aus Sicht des Deutschen Städtetages (DST) eingegangen:

1. Bereits beschlossene Maßnahmen (Kapitel I):

- Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Das Gesetz sieht eine erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notare und Notarinnen wie auch anderer Urkundsstellen vor. Dies stellt einen weiteren Baustein im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung dar. Der DST begrüßte in diesem Zusammenhang, dass Beurkundungen zwar elektronisch, aber weiterhin in Präsenz durchzuführen sind. Aufgrund der überragenden Bedeutung der meisten Urkunden für die Beteiligten (z. B. Abstammung, Sorgerecht, Unterhalt) ist es wichtig, weiterhin ein großes Augenmerk auf die persönliche Belehrung über die Rechtsfolgen zu legen.-

- Vergabebeschleunigungsgesetz

Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte sollen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angepasst werden, etwa durch eine Reduzierung der Nachweispflichten und eine Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen auf 50.000 Euro.

2. Entlastungsmaßnahmen der heutigen Kabinettsitzung (Kapitel II):

- Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene begrüßten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Die vorgeschlagenen Änderungen im Verwaltungsverfahrens-, Bundesmelde-, D-Mail- und Asylgesetz sind richtige aber auch noch recht kleine Schritte auf dem Weg zur Entbürokratisierung.

- Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung in der Zwangsvollstreckung

In der Stellungnahme zum Referentenentwurf hat der DST die geplanten Änderungen in der Gesamtschau begrüßt, insbesondere das Vorhaben, die Rechtssicherheit in der elektronischen Kommunikation mit den Gerichtsvollziehern zu verbessern sowie die Anzahl hybrider Vollstreckungsaufträge zu reduzieren. Auch die Klarstellung in der Gesetzesbegründung, wonach für elektronische Dokumente eine einfache Signatur ausreichend ist, sofern ein sicherer Übermittlungsweg nach § 130a Absatz 4 Zivilprozessordnung (ZPO) verwendet wird, wird positiv bewertet. In der Praxis ergaben sich in der Vergangenheit Problemstellungen, wenn trotz Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg zusätzlich eine qualifizierende elektronische Unterschrift verlangt wurde.

- Verordnung zur Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen

Der DST begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf die Entlastungen, warnt aber zugleich auch vor weiteren Problemen für die kommunalen Stellen. Kritisch gesehen werden u. a. sowohl die hohen Gebühren für den Personalausweis als auch die unveränderten Gebühren für Reisepass und Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren. Auch die Querfinanzierung der Point-ID-Geräte zur Lichtbilderstellung und die hohen Gebühren für den PIN-Rücksetzdienst werden kritisiert.

3. Nächste Schritte (Kapitel III):

- Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

Angekündigt wurde die Maßnahme, die Digitalisierung der Migrationsverwaltung mit Nachdruck fortzuführen und somit die Ausländerbehörden zu entlasten.

- Einführung einer KI-Unterstützung im Visumverfahren und Migrationsverwaltung

Vorgesehen ist Künstliche Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung einzusetzen, um Abläufe, schneller, effizienter und besser zu machen. Bei der Erteilung von Visa soll KI u. a. die Echtheit von Dokumenten prüfen, Verfahren sollen in Teilen automatisiert werden.

- Digitalisierung des Einbürgerungstests und des „Leben in Deutschland“-Tests

Mit einer Ende-zu-Ende Digitalisierung soll hier der Bürokratieaufwand erheblich reduziert werden.

- TKG-Novelle

Die im Sommer als Grundlage der Novelle veröffentlichten Eckpunkte beinhalten u. a. weitere Verkürzungen der Genehmigungsfristen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Bundesverbände dies kritisiert und stattdessen mehr Bemühungen der Unternehmen um vollständige Anträge und eine Beschleunigung der eigentlichen Baumaßnahmen angemahnt.

4. Bürokratierückbau auf EU-Ebene (Kapitel IV):

- Legislative Vereinfachungspakete, insb. Omnibus-Verfahren

Die EU-Kommission soll beim ambitionierten Bürokratierückbau unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards unter anderem im Rahmen der Omnibus-Verfahren unterstützt werden. Hauptziel der Omnibus-Vereinfachungspakete ist die kritische Überprüfung aktueller EU-Rechtssetzung zum Rückbau von Verwaltungsvorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU.

- EU-Beschleunigungsagenda

Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Es soll eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gestartet werden, damit Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden können.

Weitere Informationen:

Der vollständige Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau gemäß Kabinettbeschluss vom 05.11.2025 steht unter folgender Internetadresse zum Upload bereit:

https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau

Unter diesem Link finden sich zudem weitere zusammenfassende Informationen zum Bericht.

04.12.2025