Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Die Landesgeschäftsstelle hat zuletzt mit E-Mail-Rundschreiben vom 14.11.2025 und E-Mail-Rundschreiben vom 11.12.2025 über den aktuellen Umsetzungsstand und weitere Informationen zur Grundsteuersteuerreform berichtet.
Am 08.10.2025 traf sich der Arbeitskreis Kommunalabgaben und Steuern des Städte- und Gemeindebundes (SGSA) zu seiner jährlichen Sitzung und hat sich in diesem Rahmen zum wiederholten Male mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF) zu aktuellen Problemen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ausgetauscht. Im Fokus stand u. a. der Stand der Umsetzung der Reform in der Finanzverwaltung und wegen noch immer auftretenden vielfältigen Problemlagen, die im Einzelnen auch ausgetauscht wurden, auch die Verbesserung des Austausches zwischen Finanzverwaltung und Kommunen.
Deutlich wurde in dem Austausch zum wiederholten Male, dass insbesondere IT-Probleme sowohl die Finanzverwaltung als auch die Kommunen in einer durchgängig geordneten Umsetzung der Reform und Besteuerung behindern, ohne dass das Land oder die Kommunen hier die Möglichkeit einer unmittelbaren Einflussnahme hätten. Die Programmierung der notwendigen Fachverfahrensprogramme wird für die meisten Bundesländer aktuell durch das Bundesland Bayern realisiert. In der Bereitstellung kam und kommt es wiederholt zu massiven Verzögerungen, was sich insbesondere im Besteuerungsverfahren für die Kommunen negativ auswirkt. So können beispielsweise aktuell im Jahr 2025 veräußerte Grundstücke nicht den neuen Eigentümern zugerechnet werden, weil das dafür notwendige Fachverfahren für die Finanzverwaltung noch nicht freigegeben wurde. Damit ist voraussichtlich erst Ende Januar zu rechnen, mit der Folge, dass wegen der fehlenden Zurechnung auf den neuen Eigentümer in vielen Fällen noch der vorherige Eigentümer zur Grundsteuer veranlagt wird. Dies erzeugt nicht nur Aufwand bei den Städten und Gemeinden, sondern dürfte auch auf Unverständnis bei den betroffenen Grundstückseigentümern stoßen.
Zur Verbesserung des Austausches zwischen den Städten und Gemeinden und der Finanzverwaltung hat das MF die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Verfahrensfragen und inhaltliche Rückfragen zum Anlass genommen, mit den jeweiligen Zentralen Verfahrensbetreuungen eine Kommunikationsmatrix zu erarbeiten, die den Verwaltungen der Städte und Gemeinden mit dem E-Mail-Rundschreiben vom 14.11.2025 zur Verfügung gestellt wurde.
Informiert werden soll an dieser Stelle auch darüber, dass beim Bundesfinanzhof (BFH) Gerichtsverfahren zu allen Grundsteuer-Reformmodellen anhängig sind. Am 12.11.2025 hat es zum sog. Bundesmodell erste Entscheidungen gegeben. Ein Gesamtüberblick zu den verschiedenen Verfahren findet man auf den Internetseiten des BFH unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/
Nähere Informationen zu den aktuellen Entscheidungen sind in unserem E-Mail-Rundschreiben vom 11.12.2025 enthalten.









