Gespräch der Kommunalen Spitzenverbände mit Bundeskanzler Merz am 04.12.2025
Am 4. Dezember 2025 hat der Bundeskanzler die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Kommunalen Spitzenverbände im Bundeskanzleramt zu einem Austausch über die Lage der Kommunalfinanzen empfangen. Dieses Treffen fand unmittelbar vor der Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder statt, was zu begrüßen ist.
Die Einladung des Bundeskanzlers an die Vertreter vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), Deutschen Städtetag (DST) und Deutschen Landkreistag (DLT) zeigt die gestiegene Problemsensibilität hinsichtlich der kommunalen Finanzlage, die in dieser Ausprägung nicht nur die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden massiv untergräbt, sondern eine besorgniserregende Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt darstellt. Über die sich zunehmend verschlechternde Finanzanlage der Kommunen bundesweit, aber auch in Sachsen-Anhalt haben wir in den letzten Monaten wiederholt auch in den Kommunalnachrichten berichtet.
Dem Bundeskanzler wurde bei dem Treffen am 04.12.2025 von Vertretern der drei Kommunalen Spitzenverbände ein eindeutiges Bild der desaströsen Lage der kommunalen Haushalte vermittelt. Das für 2026 befürchtete 30 Mrd. Euro jahresbezogene Defizit sei nur die Spitze des Eisberges, da diese nur durch Ausgabenkürzungen, insbesondere im freiwilligen Bereich sowie durch Investitionskürzungen oder -verschiebungen erreicht werde. Die katastrophale Finanzlage der Kommunen beruhe vor allem auf der hohen Ausgabenbelastung, nicht zuletzt für Soziales.
Die kommunalen Vertreter haben daher vor allem eine Entlastung auf der Ausgabenseite an-gemahnt, und im Übrigen auch die Stabilisierung der Einnahmenbasis der Gemeinden z. B. durch eine deutlich erhöhte gemeindliche Umsatzsteuerbeteiligung oder durch eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage.
Die kommunalen Vertreter brachten die desaströse Finanzlage der Kommunen gegenüber dem Bundeskanzler und den Medien auf den Punkt: Wenn Städte und Gemeinden Aufgaben ausführen sollen, die der Bund beschließt, muss auch der Bund dafür sorgen, dass die Kommunen personell und finanziell so ausgestattet sind, dass sie die übertragenen Aufgaben erledigen können. Wer bestellt, bezahlt! Hiermit wurde von kommunaler Seite auf das aktuell auf Bundesebene diskutierte Thema der Veranlassungskonnexität angesprochen.[1] Hier verwiesen die kommunalen Spitzenverbände auf die aufrechtzuerhaltende geltende Verfassungsrechtslage mit den beiden getrennten Kreisläufen zwischen Bund und Ländern
einerseits sowie Ländern und Kommunen andererseits. Während es zwischen Bund und Ländern zu Veränderungen im Umsatzsteuerbeteiligungsverhältnis kommen könne, gelte in allen Landesverfassungen zwischen Ländern und Kommunen ein striktes Konnexitätsprinzip (z. B. Art. 87 Abs. 3 LV LSA), welches sich auch auf vom Land zu übertragende bundesgesetzliche Aufgaben bzw. Aufgabenmodifikationen beziehe.
Mit Blick auf das beim Treffen ebenfalls angesprochene Sondervermögen i. R. des Art. 143h Abs. 2 Grundgesetz (GG) bzw. des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungs-gesetzes (LuKIFG) betonten die Kommunalen Spitzenverbände, dass hierdurch keine zusätzlichen Impulse im engeren Sinne gesetzt werden können, sondern lediglich ein Teil der eigentlich gekürzten Investitionen dennoch realisiert werden.
Festzuhalten ist nach dem Treffen am 04.12.2025, dass der Bundesregierung und dem Bundeskanzler selbst die desaströse Lage der kommunalen Finanzen klar ist. In dem Gespräch hat der Bundeskanzler allerdings verdeutlicht, dass er keinerlei Zusagen machen könne, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern, solange es nicht eine klare Absprache zwischen dem Bund und den Ländern darüber gebe.
Lediglich wenn die Länder sich auch zu ausgabenseitigen Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere im Sozialen, bereit erklären würden, könne z. B. auch über eine durch den Bund mitfinanzierte Anhebung der Finanzausstattung der Kommunen gesprochen werden. (Anmerkung: Bei der am gleichen Tag stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz wurde jedoch eine solche Absprache nicht erzielt. Auch wurden diesbezüglich keine Signale gesetzt. Vielmehr wurde die Thematik erneut vertagt.)
Einer Veränderung der Umsatzsteuerverteilung ausschließlich zu Lasten des Bundes als Sofortprogramm schloss Bundeskanzler Merz aus. So sei gerade im vergangenen Jahrzehnt bei zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben die Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder und damit zu Lasten des Bundes verhandelt worden.
Einigkeit bestand auch in der Analyse, dass viele unbequeme Konsolidierungsmaßnahmen zu treffen sind, um insgesamt einen Entlastungseffekt für die Kommunen zu erreichen. Als einen ersten Schritt sehe man hier die zwischen Bund und Ländern geeinte förderale Modernisierungsagenda.
(Anmerkung: Hier haben sich Bund und Länder in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 04.12.2025 auf eine föderale Modernisierungsagenda verständigt und dabei Vorschläge der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, des Nationalen Normenkontrollrats und der Kommunen aufgenommen.[2])
Als weiteres Ergebnis des Treffens der Kommunalen Spitzenverbände ist festzuhalten, dass es weitere Gespräche mit dem Bundeskanzler zu der Frage geben soll, wie die kommunale Finanzlage entscheidend verbessert werden kann: primär mit Entlastungen bei den kommunalen Sozialausgaben und durch Bürokratieabbau. Hier wird es aber nicht zuletzt darauf ankommen, dass die Absprachen gemeinsam mit der Landesebene vereinbart werden.
[1] Am 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss gefasst, den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. In der Folge wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität (Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität) ins Leben gerufen, die ursprünglich bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2025 bzw. bis zum nächsten Anwendungsfall eine Verständigung zu dem Thema erreichen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten sollte. Dies ist bisher nicht erfolgt.









