Bundesbericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor, den sogenannten „GaFöG-Bericht“. Mit dem dritten Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau für Grundschulkinder zieht das Bundeskabinett eine Zwischenbilanz kurz vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2026.
Der Bericht verdeutlicht, dass der Ausbau kontinuierlich voranschreitet und die Ganztagsangebote von den Familien in Deutschland zunehmend und mehrheitlich genutzt werden. Im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Mio. Kinder ganztägige Betreuungsangebote, das entspricht 57 % aller Sechs- bis Zehnjährigen. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern ist die Quote mit 81 % deutlich höher als in Westdeutschland; hier sind es nur 51 %. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden bundesweit zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt. Die Prognosen variieren je nach Szenario: Bei konstantem Bedarf werden im Schuljahr 2026/27 rund 166.000 zusätzliche Plätze gebraucht, bei steigendem Bedarf bis zu 284.000. Für den ersten Jahrgang, für den der Rechtsanspruch ab 2026 gilt, liegt der zusätzliche Bedarf bei 30.000 bis maximal 65.000 weiteren Plätzen.
Der Bund unterstützt den Ausbau: Über das Beschleunigungsprogramm sowie das Investitionsprogramm Ganztagsausbau stehen bis 2029 insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro bereit. Zudem erhöht sich der Bundesanteil an den Betriebskosten durch eine jährliche Aufstockung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder auf bis zu 1,3 Mrd. Euro ab 2030. Der Bericht unterstreicht, dass weitere gemeinsame Anstrengungen notwendig bleiben, um den qualitativen und quantitativen Ausbau gleichermaßen flächendeckend voranzutreiben.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Website des BMBFSFJ unter https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/.
Anmerkung:
In Sachsen-Anhalt befindet sich das Angebot ganztägiger Betreuungsangebote – wie in ganz Ostdeutschland – auf einem guten Niveau. Dennoch bestehen auf kommunaler Ebene erhebliche Unsicherheiten: Ohne ein Ausführungsgesetz des Landes ist eine verlässliche und zukunftssichere Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Umso entscheidender ist es, dass das Land neben der Bereitstellung von Investitionsmitteln und einer dauerhaften Entlastung der kommunalen Haushalte zeitnah für rechtliche und finanzielle Klarheit sorgt.









