Grundsteuer – BFH hält Bundesmodell der Grundsteuerreform hinsichtlich der im Ertragswertverfahren bewerteten Immobilien für verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren (Az. II R 25/24, Az. II R 31/24 und Az. II R 3/25) über die Bewertung von Grundstücken und Immobilien im Ertragswertverfahren entschieden, welches nach dem sog. Bundesgrundsteuermodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen wird (vgl. auch E-Mail-Rundschreiben vom 11.12.2025).
Die aktuellen Bewertungsregelungen, so das Gericht in den am 10.12.2025 verkündeten Entscheidungen, entsprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Dem Gesetzgeber stehe es zu, generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen zu treffen. [mehr]









