NOOTS-Staatsvertrag in Kraft getreten

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Am 9. Februar 2026 wurde der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht (BGBl. I Nr. 35). Der NOOTS-Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für eine bundesweite IT-Infrastruktur, die den automatisierten und bürokratiearmen Austausch von Nachweisdaten zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt die operative Umsetzung, während die Föderale IT-Kooperation (FITKO) die Gesamtleitung innehat.

Hintergrund und Stand der Ratifizierung

Der NOOTS-Staatsvertrag wurde am 16.10.2025 im Bundestag verabschiedet. Seitens des Bundesrates wurden auch in zweiter Sitzung am 21.11.2025 keine Einwendungen erhoben, so dass dieser nach erfolgreicher Ratifizierung durch mindestens elf Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin, nunmehr in Kraft treten konnte. Nähere Informationen zum Verfahren sind u. a. in einigen unserer Beiträge nachlesbar.

Herausforderungen und Chancen

Die Einführung des NOOTS-Systems erfordert erhebliche Anpassungen in den Fachverfahren und IT-Strukturen der öffentlichen Verwaltung. Besonders Kommunen dürften künftig vor der Aufgabe stehen, neue Standards umzusetzen und Personal entsprechend zu schulen, ohne dass bisher Konnexitätsfolgen betrachtet wurden. Gleichzeitig bietet das System aber die Chance, Verwaltungsprozesse effizienter und kostengünstiger zu gestalten.

Aktueller Stand zur Einführung des NOOTS-Systems

Laut der Pressemitteilung des BVA vom 14.01.2026, welche unter der Internetadresse https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/2026/20260114_livegang_noots.html abrufbar ist, erfolgten die ersten erfolgreichen Nachweisdatenabrufe über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS). So wurden bspw. Daten aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts für die Beantragung von Anwohnerparkausweisen in Baden-Württemberg sowie aus dem Handelsregister für Gewerbeanmeldungen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgerufen. Diese Pilotprojekte zeigen, wie Verwaltungsprozesse künftig einfacher und schneller gestaltet werden können, indem bereits vorhandene Daten sicher und transparent zwischen Behörden ausgetauscht werden – mit Zustimmung der Antragstellenden.

Die technische Infrastruktur des NOOTS wurde zudem in einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Rechenzentrum in Betrieb genommen. Sie ermöglicht einen sicheren und bürokratiearmen Datenaustausch, der nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Austausch mit anderen EU-Staaten genutzt werden kann. Das System schafft die Grundlage für das sogenannte „Once-Only-Prinzip", bei dem Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ihre Daten nicht mehrfach bereitstellen müssen.

Die erfolgreichen Pilotprojekte verdeutlichen zudem die Skalierbarkeit des Systems. Das NOOTS ist darauf ausgelegt, künftig für alle Register und Verwaltungsbereiche genutzt zu werden, wodurch eine umfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung möglich wird.

Um die Anbindung an das System zu erleichtern, wird derzeit ein gemeinsames Wissensmanagement unter „noots.gov.de“ eingerichtet, das ab Frühjahr 2026 verfügbar sein soll. Parallel dazu werden weitere Anwendungsfälle und technische Komponenten mit dem Ziel ergänzt, bis November 2026 ein ausgereiftes System für den flächendeckenden Rollout bereitzustellen.

16.02.2026