Grundsatzeinigung über Eckpunkte der Kraftwerksstrategie

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit der EU-Kommission eine Grundsatzeinigung zu zentralen Eckpunkten der Kraftwerksstrategie erzielt. Ziel ist es, sowohl den gesetzlich verankerten Kohleausstieg als auch die langfristige Stromversorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen noch in diesem Jahr 12 Gigawatt (GW) neue steuerbare Kapazitäten ausgeschrieben werden, die spätestens im Jahr 2031 den Betrieb aufnehmen sollen.

In weiteren Schritten sind für die Jahre 2027 sowie 2029/2030 zwei bis drei zusätzliche Ausschreibungsrunden für steuerbare Kapazitäten vorgesehen, die ebenfalls bis spätestens 2031 verfügbar sein sollen. Diese umfassen sowohl Speicher, Lasten (Demand Side Response) als auch Kraftwerke; zudem sollen die Ausschreibungen auch für bestehende Anlagen geöffnet werden. Entsprechend dem nicht offiziellen Papier „Power Plant Strategy 2031“ könnten Ausschreibungen in einer Größenordnung von insgesamt 41 GW erfolgen. Dies liegt deutlich über den im Versorgungssicherheitsbericht ermittelten Bedarfen.

Sämtliche im Rahmen der Kraftwerksstrategie errichteten Kraftwerke sollen wasserstofffähig ausgestaltet und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisiert werden. Das BMWE beabsichtigt, gezielte Anreize für eine vorzeitige Dekarbonisierung zu setzen, um eine Umstellung von 2 GW Kraftwerksleistung bis 2040 sowie weiteren 2 GW bis 2043 auf Wasserstoff zu erreichen.

Darüber hinaus hat das BMWE angekündigt, im Laufe des Jahres 2027 einen umfassenden Kapazitätsmarkt einzuführen, mit dem die Stromversorgung ab 2032 dauerhaft sichergestellt werden soll.

Anmerkung:

Die erzielte Verständigung stellt einen wichtigen Schritt zur Absicherung der Versorgungssicherheit dar und ist insofern positiv zu sehen. Positiv hervorzuheben ist zudem die vorgesehene, technologieoffene Ausgestaltung. Gleichwohl bleiben zum jetzigen Zeitpunkt zahlreiche Detailfragen offen, etwa im Hinblick auf die konkreten Ausschreibungsbedingungen, mögliche kleine Losgrößen, die Effizienz der Wasserstoffumstellung sowie die Frage, in welchem Umfang Demand-Side-Response-Maßnahmen durch das Ausschreibungsdesign tatsächlich angereizt werden. Ebenso wird zu beobachten sein, wie sich die festgelegten Ausschreibungsvolumina zu den im Versorgungssicherheitsbericht ermittelten Bedarfen verhalten.

Für die Umsetzung der nunmehr erzielten Grundsatzeinigung zur Kraftwerksstrategie sind verschiedene, weitere Schritte erforderlich. Neben entsprechenden Gesetzgebungsverfahren ist jeweils eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission notwendig.

23.02.2026