Kommunalabwasserrichtlinie – Klage gegen Herstellerverantwortung vom Gericht der Europäischen Union zurückgewiesen
Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir über die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Deutschen Städtetages (DST) und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die EU-Kommunalabwasserrichtlinie vollständig umzusetzen, gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz berichtet hatten. Insbesondere die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung war nach Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) eingeführte erweiterte Herstellerverantwortung nochmals diskutiert worden. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat alle Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie zurückgewiesen (Rechtssache T-158/25 u. a.).
Die zum Beginn des Jahres 2025 in Kraft getretene novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung vor, um die Belastung der Gewässer durch Spurenstoffe zu reduzieren, die insbesondere durch Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie verursacht werden. Finanziert werden soll diese vierte Reinigungsstufe durch die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten, indem diese mindestens 80 Prozent der Investitions- und Betriebskosten tragen.
Laut eines Gutachtens im Auftrag des VKU betragen die Kosten in Summe 9 Mrd. Euro, verteilt über die nächsten 10 Jahre. Die erweiterte Herstellerverantwortung, die einer verursachergerechte Finanzierung dieser Kosten sichern soll, stellt mithin einen Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik dar.
Hiergegen hatten unter anderem Verbände der Pharma- und Kosmetikindustrie Klage erhoben. Diese wurde nun als unzulässig abgewiesen. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission Ende Dezember 2025 die erneute Kostenabschätzung abgeschlossen und die bisherige Abschätzung bestätigt.
Anmerkung:
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Paradigmenwechsel in der europäischen Wasserwirtschaft dar und ist ausdrücklich zu begrüßen. Hierdurch wird das Verursacherprinzip effektiv umgesetzt und Anreize zur Vermeidung von Abwasserbelastungen gesetzt. Daher stellt das Urteil des EuG ein wichtiges Signal dar. Nun gilt es, die Herstellerverantwortung schnellstmöglich und ohne weitere Abschwächungen in deutsches Recht umzusetzen.









