Neue Haftungsregeln für E-Scooter auf den Weg gebracht

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will mit einem Gesetzentwurf eine Haftungslücke bei E-Scooter-Unfällen schließen und die Verantwortlichkeit von Haltern, darunter Leihfirmen und Nutzern, stärken. Aus kommunaler Sicht ist dieser Schritt ausdrücklich zu begrüßen, da er mehr Rechtssicherheit schafft und die Position von Unfallopfern verbessert.

Das Bundeskabinett hat am 18.03.2026 den Gesetzentwurf des BMJV zur Änderung der Haftungsregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge beschlossen. Ziel ist es, bestehende Lücken im Haftungsrecht zu schließen, die insbesondere bei Unfällen mit E-Scootern auftreten. Bislang greift für Elektrokleinstfahrzeuge aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h keine verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz. Dies führt in der Praxis dazu, dass Geschädigte häufig Schwierigkeiten haben, Ansprüche durchzusetzen.

Künftig sollen für E-Scooter vergleichbare Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Insbesondere ist vorgesehen, die sogenannte Gefährdungshaftung des Halters einzuführen. Damit würde die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters unabhängig von einem individuellen Verschulden greifen. Dies soll insbesondere dann helfen, wenn der konkrete Fahrer nach einem Unfall nicht ermittelt werden kann – ein Problem, das gerade bei Leihsystemen regelmäßig auftritt.

Anmerkung:

Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund steigender Unfallzahlen sowie praktischer Probleme bei der Rechtsdurchsetzung. Kommunen berichten immer wieder von Schwierigkeiten, Verantwortliche bei falsch abgestellten oder in Unfälle verwickelten E-Scootern zu identifizieren. Die geplante Neuregelung wird daher ausdrücklich begrüßt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Rahmen einer Stellungnahme auf die bestehende Haftungslücke hingewiesen und eine gesetzliche Klarstellung gefordert. Die vorgesehene Einführung einer Halterhaftung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern.

30.04.2026