Bundesrat stimmt gegen Überarbeitung der KARL

kläranlage

Wir kommen zurück auf einen vorherigen Beitrag, in welchem wir darüber berichtet hatten, dass das Gericht der Europäischen Union (EuG) alle Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die erweiterte Herstellerverantwortung zurückgewiesen hat. Nachdem das EuG die 14 Klagen als unzulässig abgewiesen hat, also ohne sich inhaltlich mit den vorgetragenen Gründen der klagenden Unternehmen zu befassen, haben nun fast alle Rechtsmittel eingelegt. Hierunter sind auch sieben deutsche Unternehmen. Über die Rechtsmittel wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

In Deutschland hat parallel der Bundesrat Beschlussvorschläge des Wirtschaftsausschusses abgelehnt, welche sich für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) aussprachen (BR-Drs. 106/1/26 und 106/26). Im Blickpunkt stand auch hier insbesondere die in der KARL vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung.

Neben einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie, forderte der entsprechende Beschlussvorschlag des Wirtschaftsausschusses das sich die Bundesregierung auf der EU-Ebene für ein sog. Stop-the-Clock-Verfahren einsetzen solle. Der Ausschuss begründete die Forderungen mit einer Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie. Diese Forderung korrespondiert mit einer momentan laufenden Beratung im Europäischen Parlament zur Stop-the-Clock Forderung bei der Umsetzung der Herstellerverantwortung aus der Kommunalabwasserrichtlinie. Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben dies gemeinsam mit kommunalen Verbänden unterschiedlicher Mitgliedstaaten erneut zum Anlasse genommen, sich mit einer Resolution an die Abgeordneten des Europaparlaments zu wenden. Es wird gefordert, die Herstellerverantwortung ohne weiteren Verzug in nationales Recht umzusetzen. Wenn ein Stop-the-Clock Mechanismus umgesetzt wird, muss dieser auch die Ausbauverpflichtung für die Viertbehandlung umfassen (Art. 8 KARL). Hinter dieser Position haben sich in dem gemeinsamen Schreiben 16 Verbände aus 10 Mitgliedstaaten versammelt.

Insofern ist es zu begrüßen, dass das Plenum des Bundesrats die Beschlussvorschläge des Wirtschaftsausschusses nicht angenommen hat.

Anmerkung:

Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Paradigmenwechsel in der europäischen Wasserwirtschaft dar und ist ausdrücklich zu begrüßen. Diese sieht vor, dass Hersteller von Pharmazeutika sowie von Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen tragen. Mit dieser Reinigungsstufe sollen Spurenstoffe im Abwasser reduziert werden, die hauptsächlich aus Arzneimitteln oder Kosmetikprodukten in das Abwasser gelangen. Mit der erweiterten Herstellerverantwortung in der KARL wird somit das Verursacherprinzip effektiv umgesetzt und Anreize zur Vermeidung von Abwasserbelastungen gesetzt. Sollte die Einführung der vierten Reinigungsstufe ohne eine solche Herstellerverantwortung erfolgen, müssten letztlich die Gebührenzahler die Kosten vollumfänglich tragen. Die von der Pharmaindustrie immer wieder vorgetragene Gefährdung der Versorgungssicherheit und Wettbewerbsnachteile sind bei näherer Betrachtung nicht tragfähig. Dies hat unter anderem auch eine erneute Folgenabschätzung der EU-Kommission ergeben. Die Entscheidung des Bundesrats stellt nach dem kürzlich ergangenen Urteil des EuG ein weiteres wichtiges Signal dar. Nun gilt es, die Herstellerverantwortung schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. 

18.05.2026