Bundesweites Hilfe-Portal gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Über das bundesweite Angebot des Amtes der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) finden Betroffene, ihnen nahestehende Personen und Fachkräfte in einer umfangreichen Datenbank passende Hilfeangebote – vor Ort, telefonisch oder online. Das Ausmaß des Hilfebedarfs wird häufig unterschätzt. Laut Erkenntnissen aus der Wissenschaft sind statistisch pro Schulklasse mindestens ein Kind oder Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen. Zusätzlich steigt die Zahl der Fälle digitaler sexueller Gewalt gegen Minderjährige rapide an. Viele Menschen suchen zunächst im eigenen Umfeld nach Unterstützung, zum Beispiel über die Websites ihrer Stadt, ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde.
Wie können Kommunen helfen? Städte, Landkreise, Gemeinden und Verbandsgemeinden können das „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ auf ihren Websites einbinden. Eine Einbindung bietet sich zum Beispiel in Bereichen wie Beratung, Familie und Soziales, Kinderschutz oder Hilfsangebote an.
Das Hilfe-Portal bietet Beschreibungstexte und Links, die für den kommunalen Internetauftritt übernommen werden können. Neben dem „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ enthalten die Materialien auch Hinweise auf das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ und die Online-Beratung „Schreib-Ollie“. Dieses bundesweite Angebot findet gerade bei Jugendlichen eine hohe Akzeptanz.
Das Hilfe-Portal des Bundes mit seiner universellen Erreichbarkeit und niedrigschwelligen Lotsenfunktion erleichtert es Kommunen, den steigenden Informations- und Hilfebedarfen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen sowie begleitende Materialien finden Sie auf der Website des Hilfe-Portals unter www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite.









