Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der vom Bundestag am 23.04.2026 verabschiedeten Fassung mehrheitlich zugestimmt.
Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats zur weitergehenden Flexibilisierung des Losgrundsatzes sowie durch einen Plenarantrag des Saarlandes bezüglich der Ergänzung einer verpflichtenden Vorgabe zur Beschaffung CO2-arm produzierter Grundstoffe wie Stahl und Zement haben keine Mehrheit erhalten.
Zugestimmt hat der Bundesrat aber einem Entschließungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit diesem Antrag bittet der Bundesrat die Bundesregierung darum, zeitnah die Erleichterungen bezüglich des Losvergabegrundsatzes auch auf Verkehrsinfrastrukturen von Ländern und Kommunen zu erweitern. Zwar zielt dieser Entschließungsantrag in die richtige Richtung. Gleichwohl bleibt es dabei, dass zukünftig nur eine geringe Anzahl an kommunalen Infrastrukturprojekten von der partiellen Aufweitung der Abweichungsmöglichkeiten vom Losgrundsatz (§ 97a GWB-Neu) aufgrund der sehr engen Voraussetzungen profitieren dürften. Dies ist aus kommunaler Sicht sehr bedauerlich; es wurde eine Chance zur effektiven Flexibilisierung des Vergaberechts an dieser wichtigen Stelle vertan.
Das Gesetz soll zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Zum 30.09.2027 ist eine erste Evaluierung vorgesehen.









