Auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets in 2025

Bahnhof Frankfurt am Main

Am 20. Dezember 2024 wurde im Bundestag sowie im Bundesrat der Entwurf der Bundesregierung für ein zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Damit können nicht verbrauchte Mittel des Bundes für das Deutschlandticket im Folgejahr eingesetzt werden. Diese gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 – 2025 ermöglicht nach den Prognosen und in Verbindung mit der Preiserhöhung ab 01.01.2025 auf 58 Euro eine auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Ende des Jahres 2025. Beschlossen wurden im Koordinierungsrat auch neue Regelungen zur Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen.

Die nun im Parlament beschlossene Regelung zur Mittelübertragung im RegG geht auf einen Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 06.11.2023 zurück. Für die Jahre 2023 bis 2025 sind jeweils 1,5 Mrd. Euro des Bundes als auch der Länder vorgesehen.

Eine im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch vorgesehene „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ ist hingegen entfallen. Beabsichtigt war von der Bundesregierung, einen Betrag in Höhe von 350 Mio. Euro nicht im Jahr 2025 zur Auszahlung an die Länder als Aufgabenträger für den SPNV zu bringen, sondern die Auszahlung erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 auszulösen. Diese Konditionierung entfällt nun. Ebenfalls nicht übernommen wurde eine im Gesetzentwurf vorgesehene Formulierung, wonach Regionalisierungsmittel nach § 5 RegG (dies betrifft die „regulären“ Regionalisierungsmittel zur vorwiegenden Finanzierung des SPNV) in keinem Fall auch für den Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket verwendet werden dürfen.

Koordinierungsrat beschließt neue Regelungen zur Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket

Nachdem ein Beschluss des Koordinierungsrats zum Deutschlandticket zur so genannten Stufe 2 der Einnahmeaufteilung mehrfach verschoben werden musste, fasste dieser letztlich am 20.12.2024 bzw. durch eine im Nachgang der Sitzung geäußerte Enthaltung des Landes Sachsen-Anhalt noch die notwendige Entscheidung. Der neue Einnahmeaufteilungsvertrag muss noch von den Verkehrsunternehmen gezeichnet werden. Demnach werden die Einnahmen aus dem Deutschlandticket ab dem Jahr 2025 nach den Postleitzahlen der Wohnorte der Kunden zuerst an die Länder und dann an die Verbünde bzw. Verkehrsunternehmen zugeleitet. In einer dritten Stufe soll ab 2026 letztlich eine nachfrageorientierte Einnahmenaufteilung eingeführt werden, um Ticketeinnahmen dorthin fließen zu lassen, wo die Deutschlandtickets konkret genutzt werden.

Teil des Beschlusses ist auch, dass durch eine Ergänzung der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets sichergestellt wird, dass Verkehrsunternehmen und Tariforganisationen, die den Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2 nicht abgeschlossen haben, kein Deutschlandticket verkaufen oder verkaufen lassen dürfen und die ggf. trotzdem verkauften Tickets nicht von Parteien dieses Vertrages anerkannt werden müssen.

Die Länder tragen mit Mitteln des Verlustausgleichs dafür Sorge, dass die Aufgabenträger in der Lage sind, Verkehrsunternehmen, die durch die Umstellung der Einnahmeaufteilung im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr Liquiditätsrückgänge erleiden, ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Erlössituation angepasste Abschlagszahlungen zukommen zu lassen.

Festgelegt wurden durch den Koordinierungsrat am 20.12.2024 zudem bundeseinheitliche Vertriebsanreize für das Deutschlandticket, für Deutschland-Jobtickets und das Deutschland-Semesterticket für das Jahr 2025.

Der Koordinierungsrat sieht sich weiterhin an die Umsetzung der Stufe 3 der Einnahmeaufteilung ab dem 01.01.2026 gebunden. Die notwendigen Prozesse, insbesondere Fahrgasterhebungsmethoden sind jedoch noch auszuarbeiten. Beschlossen wurde im Koordinierungsrat daher die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für die Nutzungserfassung in Vorbereitung der Stufe 3 der Einnahmeaufteilung.

Anmerkung:

Die bereits im November 2023 angekündigte und für die Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Ende des Jahres 2025 zwingend notwendige Anpassung des Regionalisierungsgesetzes kommt deutlich zu spät und bringt erneut die kommunalen Aufgabenträger sowie die Verkehrsunternehmen in eine missliche Lage. Nur im erneuten Vertrauen darauf, dass die zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich bis Ende 2025 ausreichen werden, wurden die Tarifvorgaben mittels Allgemeiner Vorschriften bzw. Anpassungen in den Direktvergaben vor Ort bereits im Vorgriff dieser Gesetzesänderung verlängert. Es bleibt bei einem massiven Governance-Defizit des Deutschlandtickets, dass abgesehen vom Land Thüringen keine Tarifanwendungsbefehle seitens der Länder i. R. der jeweiligen Landesnahverkehrsgesetze erfolgt sind. Damit stehen im schlimmsten Fall auch die kommunalen Aufgabenträger im Risiko, etwaig unzureichende Finanzierungsbeiträge aufwenden zu müssen. Nach der späten Beschlussfassung zur aktuellen Finanzierung steht im Wahljahr 2025 erneut das Finanzierungssystem des Deutschlandtickets unter enormem Zeitdruck. Denn bereits ab 2026 sind bislang keine Mittel von Bund und Ländern mehr vorgesehen, während die Kosten für die Erbringung des Nahverkehrs in den Kommunen und im SPNV stetig ansteigen. Die Zukunft des Deutschlandtickets bleibt daher ungewiss.

Siehe hierzu auch unsere Stellungnahme vom 24.01.2025 unter:

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice / Mitgliederinformationen / Stellungnahmen)

12.03.2025