Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AO)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit BMF-Schreiben vom 05.02.2024 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung mit sofortiger Wirkung geändert.
Das betrifft insbesondere:
- eine Neufassung der Ausführungen zu § 12 die Definition der Betriebsstätte betreffend,
- Ergänzungen der Ausführungen zu § 30 unter anderem hinsichtlich Auskunftsersuchungen der Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an Finanzbehörden,
- Änderungen zu § 73 die umsatzsteuerliche Organschaft betreffend sowie
- geänderte Ausführungen zur in § 171 geregelten Ablaufhemmung,
- in § 173 geregelten Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel sowie
- der in § 180 AO geregelten gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,
- außerdem zum Beginn und zur Hemmung der Verjährung (§§ 229, 230 AO).
Das BMF-Schreiben steht auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter
www.bundesfinanzministerium.de
(Service, Publikationen, BMF-Schreiben)
zum Download zur Verfügung.
19.03.2024