Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AO)

Auswertung Bericht Diagramm Zahlen Geld Statistik

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit BMF-Schreiben vom 05.02.2024 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung mit sofortiger Wirkung geändert.

Das betrifft insbesondere:

  • eine Neufassung der Ausführungen zu § 12 die Definition der Betriebsstätte betreffend,
  • Ergänzungen der Ausführungen zu § 30 unter anderem hinsichtlich Auskunftsersuchungen der Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an Finanzbehörden,
  • Änderungen zu § 73 die umsatzsteuerliche Organschaft betreffend sowie
  • geänderte Ausführungen zur in § 171 geregelten Ablaufhemmung,
  • in § 173 geregelten Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel sowie
  • der in § 180 AO geregelten gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,
  • außerdem zum Beginn und zur Hemmung der Verjährung (§§ 229, 230 AO).

Das BMF-Schreiben steht auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter

www.bundesfinanzministerium.de
(Service, Publikationen, BMF-Schreiben)

zum Download zur Verfügung.

19.03.2024