Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches mit Regelungen zum stärkeren Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften ist in Kraft getreten. Damit wird in § 114 Strafgesetzbuch das neue Delikt eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeführt und der Widerstand gegen oder tätliche Angriff auf Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes sanktioniert.
LKT Rundschreiben Nr. 322/2017 [PDF-Dokument: 44 kB]
13.06.2017