Änderungen im GVFG und Regionalisierungsgesetz beschlossen

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Der Bundestag (am 30.01.2020) hat mit Zustimmung des Bundesrates (am 14.02.2020) Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes beschlossen und damit umfangreiche Aufstockungen der Bundesmittel für Infrastrukturprojekte und Betrieb des ÖPNV. Die Maßnahmen sind wichtige Bausteine für die Verkehrswende in den Städten und Gemeinden.

Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG)

Im Rahmen des GVFG stehen für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Mio. Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich bereitstehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant. Der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Bislang durften GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Mit der Novelle dürfen die Mittel nachrangig nun auch für Sanierungsprojekte verwendet werden. Zudem werden die Förderquote auf bis zu 75 Prozent erhöht und die Förderschwellen von 50 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro, bzw. in Ausnahmefällen auf 10 Mio. Euro gesenkt, so können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden. Ebenso sind Planungskosten künftig förderfähig. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Durch die Änderung des Regionalisierungsgesetzes stehen künftig auch mehr Mittel für den ÖPNV-Betrieb, insbesondere den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den Ländern zur Verfügung. Somit können bspw. Taktverdichtungen im SPNV und neue Verbindungen durch die Aufgabenträger bestellt werden. Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhen den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt, womit sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um insgesamt 5,25 Mrd. Euro erhöhen.

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27.03.2020