Über 80.000 Asylbewerber seit Beginn des Jahres 2023
Laut den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im bisherigen Jahresverlauf 80.978 Asylerstanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Anstieg um 80,3 Prozent. Dabei haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen die meisten Asylerstanträge entgegengenommen. Die meisten Anträge kamen von Schutzsuchenden aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Entschieden hat das BAMF in diesen Zeitraum über 68.119 Asylverfahren. Die Gesamtschutzquote lag bei 51,1 Prozent. Aktuell wurden im März 25.175 Asylerstanträge entgegengenommen, ein Anstieg von knapp 5 Prozent gegenüber dem Februar. Aus kommunaler Sicht bedeuten die nach wie vor hohen Zugangszahlen enorme Herausforderungen im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der Menschen vor Ort. Es ist nicht absehbar, dass sich die Situation in den Kommunen entspannen wird.
Im Zeitraum Januar bis März 2023 haben insgesamt 87.777 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt (80.978 Erst- und 6.799 Folgeanträge). Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (44.908 Erstanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 80,3 Prozent. 5.817 der Erstanträge im Jahr 2023 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 68.119 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 51,1 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.192 Personen, 19.146 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages). Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis März 2023 6,5 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 3,6 Monate. Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende März 2023 bei 163.154.
Im März wurden beim BAMF insgesamt 27.418 Asylanträge gestellt, davon 25.175 Erstanträge und 2.243 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vormonat stieg die Anzahl der Asylerstanträge um 4,8 Prozent. Insgesamt hat das Bundesamt im März über die Asylanträge von 25.804 Personen (Vormonat: 20.642; Vorjahresmonat: 19.544) entschieden.
Bei den Top-10-Staatsangehörigkeiten im Zeitraum Januar bis März 2023 steht an erster Stelle Syrien mit einem Anteil von 28,0 Prozent aller Erstanträge. Den zweiten Platz nimmt Afghanistan mit einem Anteil von 19,7 Prozent ein. Danach folgt die Türkei mit 12,7 Prozent. Etwa drei Fünftel (60,4 Prozent bzw. 48.949 Erstanträge) aller in diesem Zeitraum gestellten Erstanträge entfallen damit auf diese drei Staatsangehörigkeiten.
Anmerkung:
Die aktuellen Asylzahlen sowie die Zahlen im Ausländerzentralregister (AZR) registrierter ukrainischer Geflüchteter (1.061.389) bedeuten, dass die Lage in den Kommunen weiterhin sehr angespannt bleiben wird. Während sich das Fluchtgeschehen aus der Ukraine zu stabilisieren scheint, lassen die weiterhin hohen Asylzahlen sowie die prekäre Situation in den Kriegs- und Krisenländern sowie Ländern, die von Naturkatastrophen betroffen sind, wie aktuell die Türkei und Syrien, vermuten, dass wir auch künftig mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden rechnen müssen und es keine Entwarnung geben wird.
Dies stellt die Kommunen vor immense Herausforderungen. Mittlerweile sind die Ressourcen in den meisten Kommunen erschöpft. Weitere Unterbringungskapazitäten lassen sich nicht mehr oder nur noch unter größten Schwierigkeiten generieren. Die Situation in den Kitas und den Schulen ist so angespannt, dass sich daraus Gefahren für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ergeben. Die Integrationskurse sind überlastet. Gelingende Integration ist unter solchen Rahmenbedingungen nicht möglich; sie findet vieler Orts schlicht nicht mehr statt. Dazu trägt insbesondere auch ein ganz erheblicher und nicht kurzfristig behebbarer Mangel an Personal bei, das für die Bewältigung der vielfachen Aufgaben in der Unterbringung, der sozialen Betreuung, in den Kitas und Schulen, den Jobcentern und Sozialämtern sowie nicht zuletzt den kommunalen Ausländerbehörden benötigt wird.
Vor diesem Hintergrund ist ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen dringend erforderlich, das die weitere Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland unmittelbar und wirksam begrenzt. Dazu gehört auch eine gleichmäßigere Verteilung der Schutzsuchenden in Europa. Ebenso dringend erforderlich ist es, Flüchtlinge, deren Antrag auf Schutzgewährung abgelehnt worden ist, in ihre Herkunfts- oder sonstige aufnahmebereite Drittstaaten zurückzuführen. Diese Rückführungen müssen so zeitnah wie möglich nach dem rechtskräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens erfolgen. Nur auf diese Weise wird Deutschland auch künftig in der Lage sein, die wirklich Schutzbedürftigen aufnehmen zu können. Schließlich muss die Flüchtlingspolitik in Deutschland zur Chefsache gemacht werden.