Überarbeitung des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt wird vorbereitet

Wasser Wasserstoff

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bereitet aktuell die Überarbeitung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Im Fokus steht neben der Sicherung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser, der Wasserrückhalt in der Fläche, dem Management von Flussauen und einem modernen Abwassernetz, so im Koalitionsvertrag als Schwerpunktthemen definiert.

Eine ganz besondere Bedeutung wird dabei der Neuausrichtung der Gewässerunterhaltung beigemessen. Aktuell definiert § 52 Abs. 1 WG LSA als Aufgabe der Gewässeruntererhaltung die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Zukünftig soll hier eine Neuausrichtung auf einen stärkeren Wasserrückhalt als Reaktion auf zunehmende Hitze- und Trockenperioden erfolgen. Damit soll die Vorgabe des Koalitionsvertrages, dass zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels auf Landschafts- und Biotopfunktionen und landwirtschaftlich genutzte Flächen Wasser durch fachlich geeignete Maßnahmen im Anfallgebiet zurück zuhalten ist, um den Gebietswasserhaushalt zu stabilisieren, umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag gibt vor, dass dies mit geeigneten Mitteln unter Einbeziehung der Unterhaltungsverbände, Eigentümerin und Eigentümer sowie Landnutzerinnen und Landnutzer umzusetzen ist.

Zur Realisierung dieser Vorgaben hat das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Arbeitsgruppen gebildet, in denen die Unterhaltungsverbände hinsichtlich Aufgaben, Aufgabenwahrnehmung und Anforderungen für ein modernes Wassermanagement begutachtet und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden sollen. Als mögliche Maßnahmen wurden bereits schonendere Mahd- und Krautungsmethoden, die Unterhaltung oder Reaktivierung von Anlagen die der Gewässerabführung dienen, die partielle Aufgabe der Unterhaltung, Sohlerhöhungen oder Sohlgleiten, der Einbau von Kies und Totholz, die Einrichtung von Erosionsschutzstreifen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sowie die Reaktivierung von Wasserspeicheranlagen identifiziert.

Individuell soll zu dem für alle 28 Unterhaltungsverbände und für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) unter Beachtung der jeweils örtlichen Gegebenheiten ermittelt werden, welcher finanzielle und personelle Mehraufwand hier pro Jahr erforderlich wird. In den hierfür eingerichteten Arbeitsgruppen soll auch die kommunale Seite zur frühzeitigen Abstimmung und Einbeziehung kommunaler Belange beteiligt werden. Das Ministerium geht davon aus, dass eine schlichte Änderung des Rechtsrahmens nicht ausreichen wird.

02.08.2022