Überlegungen zur Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes bei Bädern

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Der steuerliche Querverbund stellt eine wichtige Finanzierungssäule für die kommunale Daseinsvorsorge dar. Insbesondere durch die Klimaschutzziele zeigt sich jedoch, dass für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund neue Lösungen gefunden werden müssen. Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben deshalb gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Alternativen aufgezeigt, wie der Querverbund mit Bädern weiterentwickelt werden kann.

Die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund setzt voraus, dass zwischen dem Bad und einem Versorgungsbetrieb eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. In der Praxis hat sich für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund der Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) im Bad etabliert. Nachdem sich diese Lösung über Jahrzehnte als praktikabel erwies, zeigt sich inzwischen, dass alternative Möglichkeiten für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund gefunden werden müssen. Hintergrund sind zum einen die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland, die auch Badbetreiber verpflichten, ihren CO2-Ausstoß zu mindern. Zum anderen wird es angesichts gestiegener Preise für fossile Energieträger und sukzessiv steigender Kosten für Emissionszertifikate nach dem BEHG absehbar schwieriger, den aus Sicht der Finanzverwaltung geforderten wirtschaftlichen Betrieb eines erdgasbetriebenen BHKW darzustellen.

Vor dem Hintergrund der geänderten Bedingungen hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des VKU Vorschläge erarbeitet, die nunmehr von den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU gegenüber dem BMF unterbreitet wurden. In Argumentationspapieren wurden drei Alternativen zu einem BHKW aufgezeigt, die einen steuerlichen Querverbund rechtfertigen. Dies sind im Einzelnen:

  1. die Beheizung des Bades durch eine Wärmepumpe, die zugleich als Regelelement von Lastflüssen im Stromnetz eingesetzt wird,
  2. die Nutzung des Beckenwassers für die Steuerung von Lasten im Fernwärmenetz und
  3. der Einsatz von hybriden Solaranlagen, bei denen die entstehende Wärme zur Badbeheizung genutzt wird, um den Wirkungsgrad der Solarmodule zu verbessern.

Zu 1.:

Der Einsatz einer Wärmepumpe ist geeignet, zwischen einem Bad und einem Stromversorgungsbe­trieb eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht herzu­stellen. Der voranschreitende Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat vor dem Hintergrund der überaus volatilen Einspeisemengen erhebliche Auswirkungen auf den Netzbetrieb. Der Netzbetreiber ist permanent gezwungen, geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Netzstabilität durchzuführen. Die Wärmepumpe kann dabei als Regelelement für volatile Lastflüsse im Stromnetz eine bedeutende Rolle einnehmen. Aufgrund der hohen Wärmespeicherkapazität des Wassers ist es nicht zwingend erforderlich, eine konstante Leistungsabnahme am Stromnetz aufrechtzuerhalten. Die Wärmepumpe lässt sich somit bei Bedarf vertraglich zuschalten, um zusätzliche Netzlasten zu erzeugen oder zeitweise abschalten, um die Last im Netz flexibel zu reduzieren.

Zu 2.:

Auch der Verwendung von Fernwärme in einem Bad muss künftig eine größere Bedeutung für deren Einbeziehung in den steuerlichen Querverbund zukommen, zumal eine solche Gestaltung durch die Rechtsprechung des BFH anerkannt wurde (Beschluss v. 16.01.1967 GrS 4/66). Eine enge wechselsei­tige technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Wärmerzeugung und dem Bad als Wärmeverbraucher liegt hier vor, denn durch die gezielte Steuerung der Sollwerte des Badewassers kann eine gezielte Wärmeerzeugung geplant werden, die es möglich macht, zu Spitzenlastzeiten den Wär­meverbrauch in den Bädern zu reduzieren oder im anderen Fall zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt der Verflechtung tritt hinzu, wenn im Fernwärmenetz der Anteil an Wärme aus Geothermie zunimmt. Bei längerem Stillstand kann es zu einer Absenkung des Bohrwassers in der Rohrleitung kommen. Zum Anfahren der Anlagen müssten die Bohrungsleitungen wieder mit Prozesswasser gefüllt werden, da­mit die Pumpen Thermalwasser fördern können. Da mit dem Bad ein dauerhafter Abnehmer der Wärme an das Netz angeschlossen ist, kann dieser Effekt verhindert bzw. deutlich minimiert werden.

Zu 3.:

Hier ist zu beachten, dass steigende Modul-Temperaturen der einzelnen Bauteile eines Photovoltaik-Systems für einen verringerten Wirkungsgrad sorgen. Hybride Photovoltaik-Anlagen entziehen den Modulen jedoch die Wärme und machen diese für Heizzwecke im Bad nutzbar. Der Wirkungsgrad für Stromerzeugung kann auf diese Weise gesteigert werden. Ein optimaler Einsatz von PVT-Modulen erfordert die Möglichkeit, dass zu jeder Zeit Wärme vom Modul abgeführt werden kann. Der Einsatz von Hybridmodulen bietet sich daher insbesondere dort an, wo ganzjährig und insbesondere auch im Sommer Wärme benötigt wird. Dies ist in öffentlichen Schwimmbädern der Fall.

Die Argumentationspapiere in Kurz- und Langfassung sind diesem Beitrag als [Anlage] beigefügt.

11.08.2023