"Mechanismus für einen gerechten Übergang" zu einer klimaneutralen Wirtschaft;
Vorschlag der Europäischen Kommission

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Die Europäische Kommission hat am 14. Januar 2020 einen Vorschlag für einen „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorgelegt. Auf diese Weise sollen mindestens 100 Mrd. Euro im Zeitraum 2021 -2027 mobilisiert werden. Die Mittel sollen denjenigen Regionen zufließen, die am stärksten von den sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs betroffen sind. Der Mechanismus besteht aus drei Säulen, darunter auch einem Fonds für den gerechten Übergang. Dieser soll für den Sieben-Jahres-Zeitraum mit 7,5 Mrd. Euro „neuen“ Mitteln ausgestattet werden. Zudem werden in den geförderten Regionen auch Mittel aus den EFRE-, ESF+- und Kohäsionsfonds umgeschichtet. Die Förderung unterliegt dem Prinzip der Kofinanzierung. Zur Umsetzung sollen (nationale) territoriale Pläne erstellt werden, die die Förderplanung und die betroffenen Gebiete auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS-3) darstellen. Bei der Erstellung der Pläne muss die kommunale Ebene im Sinne des aus der Regionalpolitik bekannten Partnerschaftsprinzip beteiligt werden.

LKT Rundschreiben Nr. 040/2020 [PDF-Dokument: 64 kB]

21.01.2020