4. Förderaufruf Städtische Logistik gestartet

long vehicle lkw

Das Förderprogramm des Bundes unterstützt mit Fördersätzen von bis zu 80 Prozent Kommunen bei der Erstellung von Logistikkonzepten und Machbarkeitsstudien sowie der Umsetzung und Evaluierung von Logistikprojekten. Die Antragstellung ist bis 31.08.2021 möglich.

Inhalte des Förderprogramms

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erfährt u. a. durch den stetig wachsenden E-Commerce eine immer stärker werdende Belastung des innerstädtischen Verkehrs durch Lieferverkehre. Darum gilt es, Lieferverkehre stadt- und umweltverträglicher zu gestalten, ohne deren Funktionsfähigkeit einzuschränken. Der Bund unterstützt die Kommunen unter anderem durch die Förderrichtlinie Städtische Logistik, mit der die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik gefördert werden.

Ziel des Förderprogramms ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und/oder den Verkehrsfluss zu verbessern.

Gegenstand und Höhe der Förderung

Die Schwerpunkte der Förderrichtlinie Städtische Logistik liegen in den folgenden Themenbereichen:

a) Erstellung städtischer Logistikkonzepte

b) Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

c) Umsetzung und Evaluierung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

Im Rahmen der Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann auf bis zu 80 Prozent erhöht werden, wenn es sich bei der Antragstellerin um eine Kommune mit geringer Finanzkraft handelt.

Im Rahmen der Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, wenn es sich bei der Antragstellerin um eine Kommune mit geringer Finanzkraft handelt.

Die Antragseinreichung durch Kommunen ist bis zum 30.04.2021 (Tranche 1) beziehungsweise bis zum 31.08.2021 (Tranche 2) über das Portal Easy-Online möglich.

Weitere Informationen

Aufruf zur Antragstellung vom 04.01.2021 auf der Webseite des BMVI: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Gueterverkehr-Logistik/Foerderprogramme/foerderprogramme.html

25.02.2021