40. Sitzung des IT-Planungsrates am 30.03.2023 in Halle (Saale)
Die 40. Sitzung des IT-Planungsrates fand am 30.03.2023 in Halle (Saale) statt. Die Beratungen des Gremiums zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fanden erstmals unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Staatssekretär Patrick Burkhardt, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für eGovernment und Informationstechnologie, statt.
Nachdem im vergangenen Jahr Veränderungen im Selbstverständnis des IT-Planungsrates angestoßen wurden, stand nun deren Umsetzung im Fokus. Bund, Länder und Kommunen sehen sich in dem Gremium gemeinschaftlich verbunden. Weiter heißt es in dem Selbstverständnis: „In einem föderalen Konsens entwickelte IT-Planungsrat Strategien, Strukturen und Standards, die die deutsche Verwaltung und Gesellschaft bei der digitalen Transformation voranbringen. Die Werte Vielfalt, Konsens und Mut stehen im Mittelpunkt. Zusammengefasst mündet das neue Selbstbild in dem Motto: Der deutsche IT-Planungsrat – Gemeinsam wirksam.“
Unmittelbar damit verbunden sind auch die bereits 2022 beschlossenen Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung mit dem Ziel, Schlagkraft und Wirkung des IT-Planungsrats zu stärken. Dazu wurde in der Sitzung positiv über die Fortschritte bei der Bearbeitung von neu festgelegten inhaltlichen Schwerpunktthemen berichtet sowie die Einrichtung fachpolitischer Sprecher als Bindeglied zwischen IT-Planungsrat und Fachministerkonferenzen sowie die avisierte Gremienbereinigung innerhalb der IT-Planungsratsstrukturen vorgestellt.
Verabschiedung eines Kommunalpaktes angekündigt
Ein wichtiges Thema auf der Agenda war der geplante Kommunalpakt, zu dem zentrale Eckpunkte vereinbart wurden. Bund, Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bekennen sich dazu, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als gemeinsamen Weg weiter und intensiviert zu gehen. Dabei wird nicht nur die Nachnutzung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) in den Blick genommen – also eine einmal entwickelte digitale Lösung, die anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird, sondern auch die durchgängige Digitalisierung. Erst mit medienbruchfreien digitalen Verwaltungsleistungen können Effizienzgewinne für die Vollzugsbehörden realisiert werden, so der Tenor. Die zentrale Entwicklung von Online-Antragsverfahren nach dem EfA-Architekturkonzept hat die OZG-Umsetzung als einen wesentlichen Teil der Verwaltungsdigitalisierung in den vergangenen Jahren vorangebracht. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die EfA-Nachnutzung viele Herausforderungen mit sich bringt. An dieser Stelle setzt der Kommunalpakt an. Das Land Hessen will gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Ausarbeitung und Operationalisierung des Pakts bis zur nächsten Sitzung im Sommer angehen. Dort soll der Kommunalpakt dann unterzeichnet werden.
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Bundes-CIO wies darauf hin, dass Kommunen die Verwaltungsträger vor Ort und häufig die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sind. Verwaltungsdigitalisierung könne nur gelingen und flächendeckend funktionieren, wenn die Kommunen immer mitberücksichtigt werden. Der Kommunalpakt sei deshalb ein notwendiger und konsequenter Schritt der Länder, den der Bund gerne engagiert und nachhaltig unterstützt.
Dafür soll ein Digitales Forum Kommunalpakt geschaffen und gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Nationalen Trilog starten, in dem bis Anfang 2024 der verfassungsrechtliche Rahmen und die Grenzen der föderalen Zusammenarbeit in der Digitalisierung bewertet und darauf aufbauend konkrete Optimierungsvorschläge entwickelt werden. Ziel aller Anstrengungen soll es sein, die Verwaltungen von Bund und Ländern einschließlich Kommunen schneller und effizienter zu digitalisieren und zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen zu ertüchtigen.
Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund stellten übereinstimmend fest, dass Verwaltungsdigitalisierung nur gelingt, wenn auch die Kommunen in den Umsetzungsprozess wirksam eingebunden werden. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten den angekündigten Kommunalpakt als ein gemeinsames Signal von Bund und Ländern, die kommunalen Forderungen nach Schnittstellen, Personal und finanzieller Unterstützung bei der Einführung von Online-Services ernst zu nehmen. Diesem Signal müssten nun Taten folgen. Bund und Länder seien aufgerufen, für jeden Online-Service ein umfassendes und dauerhaftes Nachnutzungskonzept vorzulegen, in dem die Finanzierung von Integration und Betrieb sowie von Schnittstellen und Support für die Kommunen geklärt werden. Nur wenn diese Punkte gelöst sind, haben die Kommunen eine wirkliche Grundlage um die Frage, ob die Nutzung des jeweiligen Online-Services wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, zu beantworten.
Flächendeckende Bereitstellung eines First-Level Supports für Online-Dienste durch die Behördennummer 115
In der Sitzung wurde zudem die Umsetzungskonzeption für einen flächendeckenden First-Level Support für Online-Dienste durch die Behördennummer 115 besprochen. Der 115-Verbund hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Weiterentwicklung der Behördennummer 115 gearbeitet.
Diese und weitere Beschlüsse der 40. Sitzung des IT-Planungsrats können abgerufen werden unter www.it-planungsrat.de/40-sitzung.