66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des SGSA

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Am 24.04.2024 fand auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt Schönebeck die 66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des SGSA in der Salzstadt Schönebeck (Elbe) statt. Zu Beginn der Sitzung begrüßte Oberbürgermeister Knoblauch die Ausschussmitglieder im großen Sitzungssaal des historischen Rathauses der Stadt Schönebeck persönlich.

Ein Thema der 66. Sitzung war die am selben Tag im Landtag anstehende 2. Lesung und Beschlussfassung der aktuellen KVG-Novelle. Für erheblichen Unmut sorgte auch bei den Ausschussmitgliedern die beschlossene Änderung zur Sanktionierung der Haushalte bei nicht rechtzeitiger Vorlage der Jahresabschlüsse gem. § 102 Abs. 3 KVG LSA. Trotz intensiver Bemühungen des SGSA und des Präsidenten Herrn Bürgermeister Dittmann, die Einführung des § 102 Abs. 3 KVG LSA und damit die Sanktionierung der Haushaltssatzungen bei rückständigen Jahresabschlüssen lediglich um ein bis zwei Jahre zu verschieben, hielt der Landtag trotz der aus der kommunalen Praxis vorgetragenen vielschichtigen Gründe für den Verzug bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse an der Verschärfung fest. So hatte der SGSA u. a. eine kurzfristige Umfrage mit einer sehr hohen Rücklaufquote bei den Städten und Gemeinden initiiert, aus der sich entnehmen ließ, dass bei einem Festhalten an der geplanten Regelung des § 102 Abs. 3 KVG LSA rund 61 % der Städte und Gemeinden ab dem kommenden Haushaltsjahr 2025 in die vorläufige Haushaltsführung geraten.

Kritisiert wurde im Haushalts- und Finanzausschuss u. a. der in der Debatte immer wieder auch mitschwingende Vorwurf, dass die Städte und Gemeinden die Erstellung der Jahresabschlüsse hinauszögern würden, um ihre Finanz- bzw. Vermögenslage zu verschleiern. Hier argumentiere man jedoch an der Realität vorbei. Denn deutlich haben sich die Kommunen in dem gesamten Diskussionsprozess für eine schnellstmögliche Herbeiführung einer gesetzeskonformen Abarbeitung der Jahresabschlüsse ausgesprochen. Jedoch ging es auch um eine Berücksichtigung der praktischen Umsetzungsprobleme vor Ort, die eben nicht allein von den Kommunen zu verantworten sind.

Weitere Themen Beratungsthemen des Haushalts- und Finanzausschuss waren u. a. der kommunale Finanzausgleich und die hier anstehende erneute Begutachtung, die Grundsteuerreform, die Kreisumlage im Kontext der aktuellen Rechtsprechung zur Verletzung der finanziellen Mindestausstattung, die aktuelle Novelle des Gemeindefinanzreformgesetzes auf Bundesebene nebst Anpassung der entsprechenden Durchführungsverordnung auf Landesebene oder auch der aktuelle Gesetzentwurf zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt.

Daneben tauschten sich die Ausschussmitglieder über die jeweilige finanzielle Situation vor Ort aus. Zudem berichtete der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Hause, über aktuelle Diskussionen im Finanzausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. 

24.05.2024