A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins EU-Ausland;
Keine Mitführungspflicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat über eine Aktualisierung zur Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in einige EU-Mitgliedstaaten informiert. Demnach ist die vorherige Beantragung der Bescheinigung erfreulicherweise nicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst notwendig.
LKT Rundschreiben Nr. 082/2020 [PDF-Dokument: 66 kB]
07.02.2020